Verbot von Greenwashing

Neue Richtlinien für Öko-Siegel in der EU

von Christian Häckl & Nina Zorn

Öko, biologisch abbaubar und klimaneutral: Viele Produkte werden als nachhaltig gekennzeichnet, obwohl sie es gar nicht sind. Das möchte die EU nun unterbinden. Wo „nachhaltig“ draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein. Gekennzeichnet werden die Produkte durch staatliche Siegel. Worauf müssen Käufer und Hersteller jetzt besonders achten?
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Viele angeblich nachhaltige Produkte sind nicht transparent einsehbar

Luftballons mit Bio-Reklame Luftballons mit Bio-Reklame, 21.09.2023, Borkwalde, Brandenburg, Vor einem blauen Himmel befinden sich Luftballons mit Bio-Reklame. *** Balloons with organic advertising Balloons with organic advertising, 21 09 2023, Borkwalde, Brandenburg, Against a blue sky are balloons with organic advertising
In der EU gibt es 230 verschiedene Öko-Siegel.

Es gibt 230 verschiedene Öko-Siegel auf dem europäischen Markt. Aber nur wenige sind transparent einsehbar. Eine Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 hat gezeigt, dass 53 Prozent der Umweltaussagen über Produkte und Dienstleistungen irreführend seien und 40 Prozent sogar unbelegte Informationen enthalten würden. Außerdem wüssten 60 Prozent der europäischen Verbraucher nicht, dass alle Produkte in der Europäischen Union über eine zweijährige Gewährleistung verfügen würden.

Die Green-Claims-Richtlinie schafft Transparenz und schützt den Verbraucher vor falschen Geschäftspraktiken

Wirtschaft, Inflation, Handel: Ein Einkaufswaren mit Produkten aus einem Supermarkt wird durch den Gang geschoben.
Die EU verbietet Greenwashing mit neuen Richtlinien, um die Verbraucher besser zu schützen.

Die EU will die Verbraucher besser vor falschen Werbeversprechen schützen. Dafür hat sie die „Green-Claims-Richtlinie“ verabschiedet, die Greenwashing erschweren soll. Greenwashing bedeutet die Werbung für nachhaltige Produkte, die gar nicht nachhaltig sind. Die Sicherstellung von Mindeststandards bei Öko-Labels soll Verbraucher beim bewussten Kauf von nachhaltigen Produkten schützen. Aber auch Unternehmen sollen geschützt werden, die ihre Erzeugnisse tatsächlich klimabewusst herstellen und Transparenz schaffen.

Die neuen Richtlinien werden durch Siegel sichtbar, die vom Staat eingeführt oder auf offizielle Zertifizierungssysteme aufgebaut sind. So weiß der Verbraucher, dass die Produkte wirklich nachhaltig sind. Die EU-Staaten haben nun bis 2026 Zeit, die beschlossenen Richtlinien in nationale Gesetze umzuwandeln.

Für umweltbezogene Aussagen brauchen Unternehmen jetzt ein Gutachten

Industrieanlagen von Evonik Industries in Godorf. Köln, 06.05.2019 *** Industrial plants of Evonik Industries in Godorf Cologne 06 05 2019 Foto:xC.xHardtx/xFuturexImage
Laut den neuen EU-Richtlinien dürfen Unternehmen, die

Mit der Einführung der nationalen Gesetze müssen Unternehmen ihre umweltbezogenen Aussagen überprüfen lassen, bevor sie genutzt werden. Dafür werden zukünftig Gutachter eingeführt, die entsprechende Werbeaussagen prüfen und die neuen Siegel innerhalb von 30 Tagen vergeben.

Dazu sollen die Richtlinien den Unternehmen erlauben, Maßnahmen zur CO₂-Ausscheidung und -Speicherung in ihrer Werbung zu erwähnen, wenn das Unternehmen seine Emissionen so weit wie möglich reduziert hat. Für die unvermeidlichen Rest-Emissionen muss ein entsprechendes Ausgleichsprogramm genutzt werden.

Behauptungen zur Haltbarkeit von Technik und irreführende Werbungen sind nun verboten

Waschmaschinen in einem Saturn Elektonikmarkt, Haushaltsgeraete,Laden,Filiale *** Washing machines in a Saturn electronics store, household appliances, store, branch
Behauptungen über die Haltbarkeit von Technik sind nicht mehr erlaubt, wenn sie nicht eindeutig nachgewiesen werden können.

Laut der EU soll Werbung, die irreführend Produkte als umweltfreundlich anpreist, verboten werden. Dabei sind Umweltaussagen wie „klimaneutral“, die auf Emissionsausgleichssystemen beruhen, bereits untersagt. Ebenso sind Behauptungen über die Haltbarkeit von Technik nicht mehr erlaubt, wenn sie nicht bewiesen werden können. Dafür soll ein neues einheitliches Etikett kommen, das Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker hervorhebt. Außerdem sind bald Kompensationszahlungen verboten, die die eigene CO₂-Bilanz aufhübschen.

Wer als Hersteller gegen die neuen Regeln verstößt, kann vorübergehend von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen und mit Geldstrafen von mindestens vier Prozent seines Jahresumsatzes belangt werden.

Die EU hat schon das EMAS-Siegel und das Eco-Label für nachhaltige Unternehmen und Produkte

Recyclingkonzept flach legen. Auflösung und hohe Qualität schönes Foto *** Recycling concept flat lay Resolution and high Quality Beautiful Photo Copyright: imageBROKER/OleksandrxLatkun ibxole09443190.jpg Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Urheberrechtes hinsichtlich der Namensnennung des Fotografen im direkten Umfeld der Veröffentlichung
Es gibt bereits in der EU einige Siegel für nachhaltige Produkte und Unternehmen.

Die EU-Ökosiegel sind keine Neuheiten. Es gibt sie schon jetzt, nämlich das Emas-Siegel und das Eco-Label von der Europäischen Union. Das Emas-Siegel zielt darauf ab, die Umwelt kontinuierlich zu verbessern, zum Beispiel durch eine Steigerung der Energie- oder Materialeffizienz und eine Verringerung der Emissionen, Abwässer oder Abfälle am Unternehmensstandort. Auch Produkte und Dienstleistungen werden nach ihrer Umweltverträglichkeit bewertet. Bekannte Unternehmen mit dem Emas-Siegel sind zum Beispiel BASF, BMW, Volkswagen oder Evonik Industries.

Das EU-Siegel Eco-Label gibt es seit 1992. Es kennzeichnet Produkte und Dienstleistungen, die im Vergleich geringere Umweltauswirkungen haben. Dabei werden 20 verschiedene Produktgruppen betrachtet. Auch einige Produkte von DM, Rossmann, Henkel oder Lidl sind mit dem Siegel ausgezeichnet.

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(nzo)