Diese Ausnahmen gelten

Wann die alten Heizungen modernisiert werden müssen

von Karim Belbachir

Die Bundesregierung hat sich auf einen neuen Gesetzesentwurf für die Nutzung von Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, geeinigt. Es gibt aber auch Ausnahmen von einer kostenintensiven Modernisierung.
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65 Prozent aus klimafreundlicher Energie

Pflanze wächst aus einem Heizungsthermostat, Symbolfoto für nachhaltiges Heizen und Klimaschutz
Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzesentwurf für klimaneutrales Heizen geeinigt.

Um der Energiekrise Herr zu werden und den Klimawandel zumindest zu verlangsamen, hat die Bundesregierung das Heizen in Deutschland als gute Möglichkeit ausgemacht, etwas zu tun. Immerhin gehen zwei Drittel der verbrauchten Energie aller Haushalte für das Wärmen der Wohnräume drauf. Die Ampelregierung hat sich nun auf ein Verbot von Öl- und Gasheizungen geeinigt. Doch es gibt viele Ausnahmen und damit wird schnell unübersichtlich, was nun erlaubt ist und was nicht.

Neue Heizungen sollen nun zu 65 Prozent laut dem neuen Gesetzesentwurf mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Um das zu erreichen, wird beispielsweise die Kombination mit einer Wärmepumpe notwendig. Nun zittern Hausbesitzer aufgrund der möglicherweise bald anstehenden Kosten für eine Umrüstung auf eine nachhaltige Heizmethode. Sollte das neue Gebäudeenergiegesetz ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten, gibt es aber auch Ausnahmen.

Folgende Ausnahmen soll es geben

Ortsschild mit Aufschrift Wärmepumpe und durchgestrichener Aufschrift Ölheizung und Gasheizung / action press
Öl- und Gas-Heizungen sollen nach und nach ersetzt werden. Wärmepumpen könnten eine Alternative sein.

Unangetastet bleibt die Regel, dass eine Öl- oder Gasheizung, die 30 Jahre alt ist, modernisiert werden muss. Sollte eine alte, mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung kaputt gehen, darf sie auch repariert werden. Sollte das nicht möglich sein, kann für einen Zeitraum von drei Jahren eine fossile Wärmmethode genutzt werden. Eine weitere Ausnahme gilt für Hausbesitzer im Alter ab 80 Jahren. Die Modernisierungspflicht von defekten Geräten gilt dann erst für die Erben oder Käufer des Gebäudes.

Sollte es sich bei der fossilen Heizmethode um einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel handeln, dürfen diese noch bis Ende 2044 betrieben werden. Gleiches gilt für Eigentümer, die seit dem 1. Februar 2002 ihre Gas- oder Öl-Heizung in ihrer eigenen Wohnung selbst nutzen. Eine weitere Ausnahme sind Gebäude, bei denen es aus technischen und ökonomischen Gründen keinen Sinn macht.

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Fördermittel für die Modernisierung winken

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Ein Energieberater könnte bei der Planung der Heizungsmodernisierung behilflich sein.

Für Eigenheimbesitzer gilt nun zu prüfen, ob die Heizung modernisiert werden muss. Das ist allein schon deshalb wichtig, da der Bund viele klimaneutrale Wärmemethoden fördert. So gibt es beispielsweise für den Einbau von Wärmepumpe Zuschüsse von bis zu 40 Prozent. Ein Energieberater könnte bei der Planung behilflich sein. Zumal es für die Umrüstung auch unübersichtliche Übergangsfristen geben kann.

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(kfb)