Heizsaison 2024/2025

Das müsst ihr über Wärmepumpe, Förderung und Kaminöfen wissen

von Oliver Scheel

Der nächste Herbst kommt bestimmt. Und dann werden die ersten fröstelnd die Hände aneinanderreiben, in den Keller gehen und die Heizung wieder anschalten. Auf was muss ich in diesem Winter vorbereitet sein? Gibt es neue Richtlinien, welche Förderungen existieren, was ist nochmal mit den Kaminöfen und wohin geht die Reise bei den Energiepreisen?
Richtig heizen ist soo wichtig: Und so geht’s
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Der Stand der Dinge im Gebäudeenergiegesetz

Immer noch werden etwa drei Viertel der Heizungen in Deutschland mit Öl oder fossilem Gas betrieben. In diesem Jahr hat die Bundesregierung deshalb das Gebäudeneergiegesetz verabschiedet und leitet damit den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein.

Das Gesetz besagt, dass seit dem 1. Januar 2024 in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.

Bestehende Heizungen dürfen weiter genutzt und auch repariert werden, doch ab 2029 müssen auch dort Erneuerbare eingespeist werden. Das sollte man unbedingt beachten, wenn man sich, wie es das Gesetz erlaubt, vor 2028 noch eine Öl- oder Gasheizung kauft. Auch, weil wegen des CO2-Preises sich diese Heizart dadurch stark verteuern wird.

In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird der Einbau von neuen Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie nach dem 30. Juni 2026 verbindlich, in Städten bis 100.000 Einwohner gilt das nach dem 30. Juni 2028. Aber: Das neue Gesetz steht in Kombination mit dem kommunalen Wärmeplan, den alle Städte und Gemeinden erarbeiten müssen. Wenn nun eine Kommune den Wärmeplan schon früher vorlegt, dann wird der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien auch schon früher verbindlich.

Kaputte Heizungen dürfen übrigens weiterhin repariert werden.

Heizungstausch und die Förderung

Heizung und Förderung
Das gilt derzeit in Neubau und Bestand Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Damit die Menschen nicht zu lange an ihren alten Heizungen festhalten, gibt es reichlich Fördermittel vom Bund: Zunächst einmal eine Grundförderung von 30 Prozent. Die Maximalsumme, auf die es die 30 Prozent gibt, liegt bei 30.000 Euro.

Zudem gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für die, die sich bis Ende 2028 für einen Austausch alter fossiler Heizungen entscheiden. Optional besteht ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer, die über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro verfügen. Alle Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent, wie die Bundesregierung auf ihren Webseiten schreibt.

Wärmepumpe: Das Trumpf-Ass beim Heizungstausch

Die Wärmepume gilt als der Erfüllungsgehilfe schlechthin bei der Umstellung auf klimafreundliches Heizen. Es ranken sich noch ein paar Mythen um die Wärmepumpe.

Es heißt oft, die Wärmepumpe sei nur im Neubau zu benutzen. Doch das stimmt nicht. Selbst in unrenovierten Altbauten kann sie sinnvoll sein. Ihr benötigt auch nicht zwangsläufig eine Fußboden-Heizung, oft können die alten Heizkörper weiter genutzt werden. Moderne Wärmepumpensystemen erreichen oft Vorlauftemperaturen von bis zu 70 Grad, auch wenn es draußen sehr kalt ist. Dann besteht kein Grund für einen Austausch der Heizkörper.

Ein Energieberater wird euch da helfen und Antworten liefern. Der ist ohnehin verpflichtend hinzuzuziehen, wenn ihr euch für den Heizungstausch entschließt. Auch die Kosten für den Energierberater sind förderfähig.

Wärmepumpen benötigen Strom. Am günstigsten sind sie daher, wenn auf dem Dach zusätzlich Photovoltaik installiert wird. Dann kann eine Wärmepumpe langfristig sogar richtig Geld sparen, zumal sie eine Lebenserwartung von bis zu 30 Jahren hat.

Am besten und billigsten ist die Wärmepumpe alerdings bei guter Dämmung.

Kaminofen-Verbot: Was gilt ab Januar 2025?

Fireplace at the cafe
Kaminöfen erzeugen viel gesundheitsgefährdenden Feinstaub, Kohlenstoffmonoxid, CO2, Methan und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Deshalb gelten strenge Gesetze

Es geht bei den Kaminöfen um das Wortungetüm Bundesimmissionsschutzverordnung, auch BimSchV genannt. 2010 ging Version an den Start, jetzt haben wir Version 2.

Und die besagt, dass Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 gebaut oder in Betrieb genommen wurden, nicht mehr genutzt werden dürfen, wenn sie die angegebenen Grenzwerte überschreiten.

Mit anderen Worten: Ab dem 1. Januar 2025 dürfen nur noch die Feuerstätten laufen, die die Grenzwerte einhalten: und die liegen bei maximal 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgasluft und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft.

Wenn die Kamine also nachgerüstet sind und die Abgasmessung des Schornsteinfegers positiv bescheinigt wird, dann darf der Ofen weiter betrieben werden. Hauptsache ist, die Grenzwerte werden nicht überschritten.

Wie sieht es aus bei den Energiepreisen?

An dieser Stelle haben wir einige gute Nachrichten für euch: Nach dem Preisschock 2022 durch den russischen Einmarsch in die Ukraine sind die Preise auf dem Weg nach unten, auch wenn sie das Vorkriegsniveau noch nicht erreicht haben.

Vor allem Pellets sind derzeit günstig, auch wenn man den Preis pro Kilowattstunde berechnet. Dann sind Pellets die günstigste Option vor Strom, Öl und Gas.

Perspektivisch werden sich die Preise von Öl und Gas in große Höhen schrauben, denn sie unterliegen der CO2-Bepreisung und werden sowieso jedes Jahr teurer. Ab 2027 geht dann der europäische Emissionshandel an den Start und das wird Öl und Gas, aber auch Benzin, nach Meinung aller Verbraucherschützer und Experten, enorm verteuern. Daher ergibt das Umrüsten der Heizung durchaus Sinn.

Kleiner Funfact zum Schluss: Unsere Meere sind sehr warm und daher wird es die Luft über dem Festland schwer haben, sich wirklich nachhaltig abzukühlen. Mit anderen Worten: Wir können davon ausgehen, dass die Heizperiode in diesem Winter spät anfängt und daher kurz ausfallen wird.

(osc)