Welche Öfen wirklich stillgelegt werden müssen
Verbot von Kaminöfen? Wie Ihr den Ofen weiter betreiben könnt
Die Verwirrung ist groß beim Thema Heizen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist nun auf dem Weg, aber beim Thema Kaminöfen gibt es eigentlich keine Neuerungen. Wie ist der aktuelle Stand bei Holzfeuerstätten? Welche Öfen darf ich weiter betreiben und wie finde ich heraus, ob ich meinen Ofen weiterhin nutzen kann? Wir haben mit einem Experten gesprochen.
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Bei Kaminöfen gibt es keine Änderungen
„In Bezug auf Holzfeuerstätten ändert sich nichts“, erklärt Thomas Schnabel vom HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik im Gespräch mit wetter.de. Bestehende Maßnahmen der 2. Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und die Vorgaben für das geplante Gebäudeenergiegesetzes, im Volksmund Heizungsgesetz genannt, würden vermischt und sorgten daher für Verwirrung und Unruhe, so Schnabel.
Es gilt nach wie vor: Bis Ende 2024 müssen Öfen, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) nicht entsprechen.
Wie finde ich heraus, ob ich meinen Ofen weiter betreiben darf?

„Die gesetzliche Grundlage für die Beschränkung/Außerbetriebnahme, Nachrüstung oder Weiterbenutzung der Geräte ist die 1.BImSchV von 2010“, sagt der Experte. „Hier ist der zuständige Schornsteinfeger der erste Ansprechpartner. Er stellt das Alter der Feuerstätte im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau fest oder hat dies bereits getan. Sollte Unsicherheit herrschen, ob der eigene Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pelletofen die geforderten Emissionsgrenzwerte erfüllt, hilft ein Blick in die Datenbank des HKI Industrieverbands. Unter www.cert.hki-online.de sind mehr als 7.000 Geräte nach Hersteller und mit allen wesentlichen Eigenschaften aufgelistet.“
Ansonsten helfe auch eine Anfrage direkt beim Hersteller. Übrigens: „Der Schornsteinfeger kontrolliert nach Ablauf der Frist die Einhaltung der Regelung und ist verpflichtet, bei einem Verstoß den Ofen stillzulegen und die zuständige Behörde zu informieren“, warnt Schnabel vor einem gedankenlosen weiter so.
Alte Geräte bald austauschen - neue sind wesentlich effizienter und umweltfreundlicher
Schnabel empfiehlt, ältere Geräte bald auszutauschen: „Die Verbrennungstechnik hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten erhebliche Fortschritte erzielt. Das spiegelt sich sowohl in deutlich reduzierten Emissionswerten als auch in einem wesentlich höheren Wirkungsgrad wider.“
Moderne Öfen verursachen laut Schnabel 85 Prozent weniger Emissionen und verbrauchen für die gleiche Wärmeleistung bis zu einem Drittel weniger Brennstoff. „Und das bedeutet nicht zuletzt: geringere Heizkosten.“
Tatsächlich habe sich das Problem der Luftverunreinigung durch Staubemissionen aus der Holzverbrennung durch die Einführung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen in den letzten Jahren deutlich reduziert. „Trotzdem ist es richtig und wichtig auf dem Gebiet der Emissionsminderung weiterhin für Entlastung zu sorgen“, so der Experte.
Beim Holz auf die Herkunft achten

Und was ist mit dem Holz? Haben wir denn genug und wird für die Kamine möglicherweise illegal Holz in Osteuropa geschlagen? „Trotz einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung werden wir nicht für die ganze Bevölkerung genügend Holz haben“, gesteht Schnabel ein. „Neue und effiziente Geräte sind wichtig, weil sie wesentlich weniger Brennstoff benötigen und so helfen die Ressource Holz zu schonen.“ Jeder Ofenbesitzer sollte darauf achten, dass das Brennholz aus seiner Region bzw. die Pellets ihren Ursprung in Deutschland haben. Dann entstünden auch nur geringe Mengen CO2 beim Transport.
Die Nutzung von Brennholz gehe zudem nicht zu Lasten der heimischen Wälder, „da dieses bei der regelmäßigen Waldpflege, der Durchforstung und bei der Beseitigung von Sturmschäden ohnehin anfällt. Es handelt sich also um Rest- und Abfallholz welches für eine industrielle Verarbeitung zum Beispiel für die Herstellung von Bauholz, Spielgerüsten, Musikinstrumenten oder Möbel nicht geeignet ist und sonst im Wald verrotten würde“, sagt Schnabel.
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(osc)