Das sollten wir jetzt wissen
So geht der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen: Das neue Heizungsgesetz ist da
Nach einigen Umwegen ist das Heizungsgesetz, amtlich Gebäudeenergiegesetz (GEG), jetzt beschlossen. Welche Regelungen gelten nun, wer wird in Zukunft wie heizen? Wir klären auf, was nun auf uns zukommt und was wir wissen müssen.
Welche Heizung lohnt sich bei steigenden Energiepreisen?
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Was sind die Kernpunkte?
Ab Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Regelungen des GEG sollen von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können. Mit anderen Worten: „Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen“, betont die Bundesregierung. Es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen. Ältere Hausbesitzer oder solche mit wenig Geld sollen nicht überfordert werden.
Für die Wärmewende in Deutschland wird eine verpflichtende und flächendeckende Wärmeplanung eingeführt. Diese muss in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Gemeinden ab 2028 vorliegen.
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So hoch ist die Förderung
Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung. Die maximal förderfähigen Kosten sollen zum Beispiel bei einem Einfamilienhaus bei 30.000 Euro liegen. Der maximale staatlicher Zuschuss liegt also bei 21.000 Euro. Ferner soll es zinsgünstige Kredite geben. Verbände fordern Nachbesserungen am neuen Förderprogramm.
Und Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr könnten zinsverbilligte Darlehen der Förderbank KfW bekommen, wie aus dem Wirtschafts- und Klimaministerium verlautete. Dies gelte auch für weitere Effizienzmaßnahmen an Gebäuden. "Dieses Angebot soll insbesondere in der aktuellen Hochzinsphase dabei helfen, die finanzielle Belastung durch einen Heizungstausch zeitlich zu strecken und zu verringern", heißt es vom Ministerium.
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Was müssen die neuen Heizungen können?

Die Bundesregierung sagt, dass das Gesetz „technologieneutral“ ausgestaltet ist. So könnten Eigentümer den vorgeschriebenen Erneuerbaren-Anteil von mindestens 65 Prozent auch rechnerisch nachweisen. Als weitere Möglichkeiten für das Erreichen des Anteils sieht das Gesetz etwa einen Fernwärme-Anschluss, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung oder eine Heizung auf der Basis von Solarthermie vor. Auch eine Hybridheizung, also eine Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel, ist möglich.
Welche Übergangsfristen gibt es?
Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben – das gilt laut Änderungsanträgen auch bei geplanten Heizungstauschen. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf Basis derer sich die Bürger für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden sollen.
Es gibt also keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Erst ab 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Energien laufen.
Was ist mit Mietwohnungen?

Das Gesetz soll Mieterinnen und Mieter schützen, wie es im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen heißt. Bisher dürfen Vermieter maximal 8 Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf die Jahresmiete umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren. Im GEG ist nun eine neue Modernisierungsumlage verankert.
Vermieter sollen Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von 10 Prozent auf den Mieter umlegen können – Bedingung ist aber, dass eine staatliche Förderung in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird. Das soll Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben. Zugleich gilt eine Kappungsgrenze: Die Monatsmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Kommen weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzu, können es wie bisher zwei bis drei Euro werden.
CO2-Bepreisung: Fossile Heizungen werden immer teurer werden
Unter anderem sieht das Heizungsgesetz eine Beratungspflicht vor. Sie greift dann, wenn neue Heizungen eingebaut werden sollen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Die Beratung soll auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung sowie eine eventuelle Unwirtschaftlichkeit hinweisen, insbesondere aufgrund steigender CO2-Preise.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät ganz allgemein zu umweltfreundlichem Heizen mit erneuerbaren Energien. Ein Wechsel zahle sich wegen der „attraktiven Förderprogramme“ oft schnell aus. Außerdem machten die CO2-Abgabe und die gestiegenen Brennstoffpreise das Heizen mit fossilen Energien jedes Jahr deutlich teurer.
Das sagen die Experten: Viel Lob nach dem ganzen Hickhack
Der Energieberaterverband GIH hat trotz zahlreicher Kritikpunkte die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gelobt: „Es braucht endlich Planungssicherheit für die Menschen, die längst völlig verunsichert sind. Deswegen ist es gut, dass das GEG sofort nach der Sommerpause und ohne weitere Änderungen verabschiedet werden soll", sagte der GIH-Bundesvorsitzende Stefan Bolln im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).
„Es ist gut, dass nun der Abschied von fossilen Brennstoffen zum Heizen eingeläutet ist, auch wenn die Regelung durch die verschiedenen Überarbeitungsschleifen einige Skurrilitäten enthält. Wärmepumpen, Wärmenetze und andere klimafreundliche Heizungssysteme müssen jetzt zum selbstverständlichen Standard werden“, analysiert Dr. Martin Pehnt vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu).
Pehnt rät dringend, bald auf eine moderne Heizung umzustellen, denn: „Die Empfehlung für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer lautet: Jetzt nicht voreilig Erdgas- und Heizöl-Heizungen installieren, denn steigende CO2-Preise werden diese zu einer teuren Option machen. Der neue Gesetzestext regelt übrigens weit mehr als nur die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien. Beispielsweise enthält er Mieterschutzregelungen und neue Mechanismen zur Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen und älteren Heizungen: Damit der Betrieb dieser Heizungen energiesparend erfolgt.“
Professor Dirk Müller von der RWTH Aachen äußert sich ebenfalls zufrieden über das neue Gesetz: „Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz werden Anforderungen an die Gebäudeeigentümer eng mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt. Statt einer eigenen Wärmepumpe kann der Anschluss an ein neues Wärmenetz oder der Bezug erneuerbarer Gase als Erfüllungsoption in Betracht gezogen werden, falls die kommunale Wärmeplanung geeignete Netze vorsieht. Diese Verzahnung bietet allen Kommunen die Möglichkeit, ihre Kunden früh in die Planung neuer Infrastruktur für die Wärmeversorgung zu integrieren. Und die Einwohner haben die Chance, ihre Präferenzen in diesen wichtigen Planungsprozess einzubringen.“
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(osc mit dpa, reuters)