Wie bekomme ich die Sachen wieder zurück?
Hektik bei der Abreise: Das vergessen Reisende am häufigsten im Urlaub

Eigentlich sollten wir am Ende eines Urlaubs ja ausgeruht und entspannt sein. Aber dann vergisst man häufig die Zeit und es wird doch noch hektisch. Und dann passiert es. Man lässt irgendetwas im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung liegen. Welche Dinge sind das am häufigsten? Und wie bekommen wir die Sachen wieder zurück?
Top fünf der vergessenen Sachen in einem Ferienhaus
Der Ferienhausvermittler Holidu hat kürzlich bei Ferienhausbesitzern nachgefragt, welche Dinge Urlauber am häufigsten in ihrer Ferienunterkunft vergessen. In einer Pressemitteilung wurden nun die Top fünf der liegen gebliebenen Gegenstände bekannt gegeben.
- Lebensmittel und Getränke
- Kleidungsstücke und Accessoires (wie etwa Mützen)
- Elekronische Geräte und Spielsachen
- Bücher und Magazine
- Schmuck und Uhren
Einige dieser genannten Dinge hat man vielleicht schon selbst vergessen. Aber es gibt auch ungewöhnliche Fundstücke, wie Holidu jetzt bekannt gegeben hat.
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Das sind die kuriosesten Sachen, die im Urlaub vergessen worden sind
Zu den ungewöhnlichsten Funden in Deutschland zählen laut Holidu:
- Ein Maniküre-Set für Hunde
- Die gesamte Schmutzwäsche des Urlaubs
- Ein kompletter Einkauf eines örtlichen Metzgers – der ganze Kühlschrank voll Wurst und Fleisch
- Zwölf Eierkartons nach nur drei Übernachtungen
- Ein String-Tanga im Safe der Wohnung
- Ein Kondom in der Bibel
- Goldbarren im Wert von knapp 6.000 Euro im Tresor
- Diverse Dildos und andere Liebesspielzeuge, die ebenfalls häufiger als erwartet zurückgelassen wurden
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Sachen im Urlaub vergessen: Gibt es ein Recht auf Nachsendung?
Ein Recht auf Nachsendung gibt es für den Urlauber nicht. Wer etwas vermisst, sollte sich schnellstens und direkt mit dem Hotel oder dem Vermieter in Verbindung setzen und nachfragen, ob etwas gefunden worden ist. Hotels sind gesetzlich verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate aufzubewahren. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Auffindens und basiert auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 965 BGB). Diese Regelung gilt zumindest für Deutschland. Ähnliche Zeiträume gelten für die Schweiz und Österreich.
In vielen anderen Ländern können die Fristen je nach Wert des Fundstücks oder den lokalen Gesetzen variieren. Beispielsweise können wertlose Gegenstände schneller entsorgt werden, während wertvolle Gegenstände länger aufbewahrt werden müssen. Da sollte man sich beim Reiseveranstalter oder beim Vermieter erkundigen.
Die Kosten für die Nachsendung muss aber der Urlauber selbst übernehmen. Oder er fährt noch einmal hin und holt es selbst ab. Aber vielleicht will man die Sachen ja auch gar nicht wiederhaben.
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So wird erst gar nichts im Urlaub vergessen
Sachen werden deshalb in den Ferien vergessen, weil die Urlauber kurz vor der Abreise in Zeitdruck geraten. Wer das vermeiden möchte, der sollte die folgenden beiden Tipps von Holidu befolgen:
- Endkontrolle durchführen: Nehmt euch mindestens zehn Minuten Zeit, um alle Räume zu überprüfen. Besonders häufig bleiben Dinge in Badezimmern, Schubladen, Schränken, auf Terrassen und in Küchen zurück.
- Liste der wichtigen Gegenstände erstellen: Notiert darauf Dinge wie Ladegeräte, Brillen, Medikamente oder Dokumente. So könnt ihr beim Packen sicherstellen, dass nichts vergessen wird.
(oha)