Diese Bioabfälle bleiben erlaubt
Biomüll-Regeln sind verschärft – und die Strafen härter

Ab dem 1. Mai sollte man beim Biomüll genauer hinzuschauen: Die neue Bioabfallverordnung tritt bundesweit in Kraft und sorgt dafür, dass Mülltrennung künftig noch strenger gehandhabt wird. Die Tonnen werden genauer kontrolliert, und schon kleinste Fehler können zu empfindlichen Strafen führen:
Was steckt hinter der neuen Bioabfallverordnung?
Mülltrennung ist in Deutschland eigentlich Routine – sollte man meinen. Doch die Realität sieht oft anders aus: Immer wieder finden sich in der Biotonne Gegenstände, die dort absolut nichts zu suchen haben. Ob Plastiktüten, Windeln oder gar Tierkot – diese sogenannten Störstoffe verunreinigen den Müll und machen ihn für das Recycling unbrauchbar. Das Bundesumweltministerium zieht nun die Notbremse: Ab Mai gelten deutlich schärfere Regeln, um die Recyclingquote von Bioabfällen deutlich zu erhöhen.
Das darf nicht mehr in die Biotonne
Die neue Regelung verbietet eine ganze Reihe von Gegenständen, die bisher oft fälschlicherweise als kompostierbar galten. Besonders kritisch sind sogenannte kompostierbare Plastiktüten. Obwohl sie oft ein entsprechendes Label tragen, bauen sie sich zu langsam ab und stören den Verwertungsprozess massiv. Aber auchzahlreiche andere Abfälle dürfen künftig nicht mehr in der Biotonne landen, darunter:
- Windeln und Hygieneartikel wie Wattestäbchen, Wattepads und Tampons
 - Tierexkremente (zum Beispiel Hundekot und Katzenstreu)
 - Alle Verpackungen aus Kunststoff, Glas, Aluminium oder anderen Metallen
 - Beschichtetes oder behandeltes Papier, Pappe, Servietten und Papiertaschentücher
 - Medizinische Produkte wie Verbandmaterial und Medikamente
 - Möbel- und behandeltes Holz (lackiert, imprägniert oder beschichtet)
 - Textilien und Teppichreste
 - Leder und Lederreste
 - Keramik, Porzellan und Glasbruch
 - Ruß, Asche, Staubsaugerbeutel und Kehricht
 - Kohlepapier und ähnliche Materialien
 
Was darf noch rein?
Es bleiben natürlich noch viele Abfälle, die bedenkenlos in die Biotonne geworfen werden können. Lebensmittelreste, Kaffeefilter und Teebeutel, Eierschalen, Obst- und Gemüsereste sowie kleinere Mengen Gartenabfälle wie Laub oder Grasschnitt dürfen weiterhin in die Tonne. Größere Mengen Gartenabfälle sollten hingegen separat an speziellen Grünschnitt-Sammelstellen abgegeben werden, da Kommunen die haushaltsüblichen Biotonnen in der Regel auf kleinere Mengen begrenzen. Auch pflanzliche Kleintierstreu und sogar Haare oder Federn sind erlaubt. Wichtig bleibt, Bioabfälle möglichst lose oder nur in Tüten aus unbehandeltem Papier zu sammeln.
Sticker-Warnung und Bußgelder
Um die Einhaltung der Regeln besser durchzusetzen, dürfen Müllwerker zukünftig verstärkt Kontrollen durchführen. Finden sie falsche Abfälle, erhält die Tonne zunächst einen auffälligen Sticker als Warnung. Nach drei solcher Sticker droht dann ein Bußgeld. Dabei kann schon ein simpler Pappbecher bis zu 25 Euro kosten. Wer sich dauerhaf uneinsichtig zeigt oder besonders gravierende Verstöße begeht, riskiert sogar Strafen bis zu 2.500 Euro – abhängig vom Bundesland und der Schwere des Verstoßes.
Warum das Ganze?
Ziel der neuen Bioabfallverordnung ist es, die Qualität der Kompostierung und Biogasproduktion deutlich zu verbessern. Durch weniger Fremdstoffe können mehr Abfälle sinnvoll verwertet statt verbrannt werden. Das spart Ressourcen, schützt die Umwelt und reduziert klimaschädliche Emissionen. Deutschland setzt damit einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft um – und fordert von seinen Bürgern aktiven Umweltschutz direkt vor der Haustür ein.
Also: Ab Mai besser zweimal nachsehen, bevor der Müll in der falschen Tonne landet. Die Umwelt – und der Geldbeutel – werden es danken.
(avo)