Wenn Nachbarn das Grün trennt
Heckenstreit vor dem BGH – was jetzt gilt und was nicht
Seit dem Frühjahr ist es her, dass der Bundesgerichtshof ein Urteil zur Heckenhöhe sprach – und noch immer sorgt es in vielen Nachbarschaften für Gesprächsstoff. Wir erklären, worum es ging und welche Regeln nun klarer sind.
Im Video: So drastisch können Nachbarschaftsstreitigkeiten um eine Hecke aus dem Ruder laufen
Wenn die Hecke zum Zankapfel wird
Streit um zu hohe Hecken gehört zu den Klassikern unter deutschen Nachbarschaftskonflikten. Oft geht es um verschattete Terrassen, verstellte Ausblicke oder den genauen Verlauf der Grundstücksgrenze. So auch in dem Fall, der im März 2025 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landete. Ausgangspunkt war eine sieben Meter hohe Bambushecke, die nach Ansicht der Kläger deutlich zu hoch gewachsen war. Nach jahrelangem Streit durch mehrere Instanzen musste schließlich das höchste deutsche Zivilgericht entscheiden.
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Das Urteil: Kein einheitliches Höhenlimit
Der BGH stellte klar, dass es keine bundesweit einheitliche Regel für die zulässige Heckenhöhe gibt. Maßgeblich bleibt das jeweilige Landesnachbarrechtsgesetz, das die Abstände und Pflanzvorschriften regelt.
Entscheidend ist dabei: Es gibt in keinem Bundesland ein generelles Verbot, eine Hecke höher als zwei Meter wachsen zu lassen. Die Höhe einer Hecke steht immer in direktem Verhältnis zum Abstand von der Grundstücksgrenze – je größer der Abstand, desto höher darf sie sein.
Ein absoluter, überall geltender Rahmen existiert also nicht. Lediglich kommunale Satzungen, örtliche Gestaltungsvorschriften oder Bestimmungen in Bebauungsplänen können im Einzelfall abweichende Grenzen festlegen. Damit bleibt auch nach dem Urteil die Bewertung von Heckenhöhen immer eine Frage des konkreten Standorts und des geltenden Landesrechts.
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Wo gemessen wird – und warum das wichtig ist
Eine zentrale Frage klärte der BGH ebenfalls: Von wo aus wird die Heckenhöhe gemessen? Nach Ansicht des Gerichts ist der Boden des Grundstücks maßgeblich, auf dem die Hecke steht – und nicht das Nachbargrundstück. Diese Klarstellung war nötig, weil Grundstücke oft auf unterschiedlichen Höhen liegen und es dadurch regelmäßig zu Streit über die tatsächliche Höhe kam.
Das Urteil schafft hier mehr Rechtssicherheit, verhindert aber keine neuen Konflikte. Wer auf höherem Gelände wohnt, profitiert von dieser Auslegung, während Nachbarn auf tieferem Niveau weiter mit hohen Sichtwänden leben müssen.
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Nachbarschaft und Natur: Ein ewiges Gleichgewicht
Das Urteil zeigt, wie sensibel das Gleichgewicht zwischen Privatsphäre, Natur und Nachbarschaftsfrieden ist. Oft sind es nicht böser Wille oder fehlende Rücksicht, sondern schlicht unterschiedliche Vorstellungen von Ordnung und Natur, die für Konflikte sorgen.
Rechtsexperten empfehlen, das Gespräch zu suchen, bevor der Streit juristische Wege nimmt. In vielen Bundesländern helfen Schlichtungsstellen oder kommunale Mediatoren, solche Konflikte einvernehmlich zu lösen – und vielleicht wächst dann auch der gute Wille schneller als die Hecke selbst.