Vorschriften und Bußgelder zum Sperrmüll
Sperrmüll: Zu früh oder zu viel rausgestellt kann teuer werden
Es ist eigentlich ganz einfach, Sperrmüll loszuwerden. Und kostet meist auch nichts bis nicht viel. Trotzdem landet vieles auf wilden Müllhalden und kostet den Städten und Gemeinden regelmäßig viele Millionen Euro. Wer dabei erwischt wird, Sperrmüll illegal zu entsorgen, wird ordentlich zur Kasse gebeten. Zu Recht. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen.
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Was ist Sperrmüll?

Wie der Name schon sagt, geht es um sperrige Dinge, die nicht in die graue Reststofftonne für den Hausmüll passen. Im weitesten Sinne müssen es Einrichtungsgegenstände aus dem Haushalt sein, der sie nicht mehr braucht, z.B.:
- Möbel
- Matratzen und Lattenroste
- Fahrräder
- Wäscheständer
- Kinderwagen
- Kinderspielgeräte
- Koffer
- Bügelbrette
- Teppiche
Aber halt! Es ist nicht einheitlich geregelt, was die Städte und Gemeinden als Sperrmüll durchgehen lassen und was nicht. Um auf Nummer Sicher zu gehen, solltest du dich beim Amt für Abfallwirtschaft deines Wohnortes erkundigen. Beispiel: In manchen Städten gehören auch Elektrogeräte zum Sperrmüll, in anderen müssen diese separat entsorgt werden. Bei der Mülltrennung nach Gefühl vorzugehen, kann ganz schön daneben gehen.
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Was ist sperrig, gehört aber nicht zum Sperrmüll?
Bei der Identifikation von Sperrmüll, nur nach dem Begriff „sperrig“ zu gehen, ist auch keine gute Idee. Es gibt reichlich Ausnahmen, weil die Materialien entweder speziell recyclet werden können oder zum Sondermüll zählen. Ein paar Beispiele:
- Elektrogeräte
- Altholz
- Bauschutt
- Autoreifen
- Eimer mit Farbresten
- Türen/Fenster
- Spiegel, Glas und Keramik
- Gartenabfälle
Auch hier gilt: Ein Anruf bei der zuständigen Gemeindeverwaltung hilft, Fehler zu vermeiden und Strafen zu entgehen.
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Wie werde ich Sperrmüll legal los?

Anmeldung bei der Müllabfuhr
Einige Gemeinden führen eine Abholung bis zu zweimal im Jahr kostenlos durch. Die Termine sind telefonisch oder online zu erfahren und du musst dich dafür anmelden, damit das Entsorgungsunternehmen planen kann. Bei der Anmeldung sind daher auch die voraussichtlichen Kubikmeter Müll anzugeben. Es gibt auch eine Obergrenze. Gleichzeitig kannst Du auch fragen, ob dein Müll wirklich Sperrmüll ist. Größere Städte erheben allerdings oft eine Gebühr für die Abfuhr.
In manchen Gemeinden erfolgt die Sperrmüll-Anmeldung über ein Postkartensystem. Die Postkarten werden oft einmal im Jahr an die Haushalte verteilt oder können im Rathaus abgeholt werden. Auf der Postkarte vermerkst du die abzuholden Gegenstände, schickst die Karte ab und erhältst später einen Termin zugeteilt, wann die Sachen an die Straße gestellt werden müssen.
Entsorgung im Abfallwirtschaftszentrum / Recyclinghof
Wenn du nicht auf einen Termin warten möchtest, kannst du den Sperrmüll auch zu einem Abfallwirtschaftszentrum oder Recyclinghof in deiner Nähe bringen. Erfrage vorher, ob eine Anmeldung nötig ist oder du spontan deinen Müll abliefern kannst.
Container bestellen
Wenn ein Haushalt aufgelöst wird und richtig viel Sperrmüll anfällt, reichen die Obergrenzen der kostenlosen Entsorgung oft nicht aus. Hier könnte ein Container sinnvoll sein, die es in unterschiedlichen Größen mit unterschiedlichem Fassungsvermögen gibt. Im Internet findest Du sicher schnell einen Containerdienst, der dir die Kosten und Bedingungen nennt.
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So bitte nicht! Hier drohen Bußgelder

Zu früh an die Straße stellen
Kein Witz! Es ist verboten, den Sperrmüll länger als erforderlich auf der Straße zu lagern. Wer das missachtet, dem drohen Geldstrafen. Wie hoch das Bußgeld ist, ist auch nicht einheitlich geregelt. In Mecklenburg-Vorpommern kann es am teuersten werden. Sperrmüll bis 100 Kilogramm kostet 30 bis 500 Euro, ab 100 Kilogramm betragen die Kosten 500 bis 5.000 Euro.
Zu anderem Sperrmüll dazu stellen
Es ist es verboten, Sperrmüll zu anderem zu stellen, wenn selbst keine Sperrmüllabholung bestellt wurde.
Mehr als angemeldet rausstellen
Wenn dir nach der Anmeldung noch mehr ins Auge fällt, was weg kann, muss Du die zusätzlichen Mengen nachmelden. Womöglich musst Du dann einen neuen Termin ausmachen, wenn die Tour schon komplett geplant ist.
Einfach so an die Straße stellen
Die zu entsorgenden Gegenstände ohne vorherige Anmeldung an die Straße zu stellen kommt einer wilden Müllkippe im Wald oder auf dem Feld gleich. Dann kann laut bussgeldkatalog.org ein Bußgeld wegen illegaler Müllentsorgung mit bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Im Wald drohen noch härtere Strafen. Das Strafgesetztbuch sieht sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, wenn Du Müll im Wald ablädst, von dem Gefahren ausgehen, weil er etwa krebserregend, explosiv, selbstentzündlich oder erbgutverändernd ist.
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(ctr)