Vorschriften und Bußgelder zum Laub fegen

Das Laub muss weg: Bis zu 50.000 Euro Strafe drohen

von Amelie von Kruedener

Buntes Herbstlaub auf Gehwegen und in Gärten sind ein schöner Anblick. Doch Vorsicht, denn das raschelnde Schauspiel birgt sowohl Pflichten als auch potenziell hohe Kosten für diejenigen, die sich nicht an die Vorschriften halten. Die Frage ist, wer muss Laub entsorgen und was passiert, wenn man Laubbläser verwendet?
Im Video: Der Herbst-Knigge – Wohin mit dem Laub?

Laub beseitigen ist Pflicht, sonst droht Bußgeld

Nur angucken gilt nicht. Wenn das Herbstlaub vor dem eigenen Grundstück auf dem Gehweg liegen bleibt, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Die Beseitigungspflicht ist klar geregelt, und Verstöße können mit erheblichen Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Allerdings ist es auch für diejenigen, die ihrer Pflicht nachkommen, möglich, in unangenehme finanzielle Situationen zu geraten, wenn sie bestimmte Regeln nicht beachten.

Das Laub muss weg, aber Vorsicht mit dem Laubbläser

Der Anblick des bunten Herbstlaubs verleitet dazu, sich eines Laubbläsers oder -saugers zu bedienen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn der Einsatz dieser Geräte kann hohe Strafen nach sich ziehen. Laubbläser erzeugen erheblichen Lärm, der in manchen Fällen bis zu 110 Dezibel erreicht, was dem Geräuschpegel eines Presslufthammers entspricht. Aus diesem Grund sind sie durch das Bundesimmissionsschutzgesetz nur zu bestimmten Zeiten erlaubt.

Kompost
Nicht jedes Laub sollte in den Kompost: Kastanien-, Walnuss- oder Eichenlaub enthält viele Gerbstoffe, die keimhemmend wirken. Das kann in Saatbeeten Wachstumsstörungen bei Pflanzen auslösen.

Gesetzliche Vorschriften für den Laubbläser

Die Zeiten, zu denen leistungsstarke Laubbläser verwendet werden dürfen, sind gesetzlich festgelegt. Im Rahmen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung des Europäischen Parlaments sind sie in jedem Bundesland auf folgende Zeitfenster beschränkt:

  • Von 9 bis 13 Uhr
  • Von 15 bis 17 Uhr

Wer sich nicht an diese Regelungen hält und durch den Lärm des Laubbläsers eine Belästigung verursacht, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die genauen Strafen variieren je nach den Bestimmungen der jeweiligen Kommunen. Eine leisere Alternative sind Laubbläser mit CE-Kennzeichnung gemäß der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments (EG-Umweltzertifikat). Sie verfügen über einen elektrischen Antrieb und dürfen an Werktagen von 7 bis 20 Uhr eingesetzt werden. Zusätzliche Vorschriften zur Lärmbelästigung durch Laubbläser können von den Kommunen und Gemeinden erlassen werden.

Städte, Gemeinde oder Hausbesitzer - wer muss das Laub entsorgen?

Die Verantwortung für die Räumung von Gehwegen liegt in erster Linie bei den Städten und Gemeinden, um die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten. Dennoch haben Städte und Gemeinden das Recht, diese Pflicht auf Grundstücks- und Hauseigentümer zu übertragen. Diese müssen sicherstellen, dass keine Gefahr durch herabgefallenes Laub auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück besteht. Verstöße gegen diese Pflicht können Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog nach sich ziehen.

Bußgelder in den Bundesländern - wenn das Laub nicht weggeräumt wird

In den verschiedenen Bundesländern gelten unterschiedliche Bußgelder für Verstöße gegen die Räumpflicht. Hier eine Übersicht:

  • Baden-Württemberg: Bis zu 500 Euro Bußgeld
  • Bayern: Geldbuße möglich
  • Berlin: Bis zu 10.000 Euro Bußgeld
  • Brandenburg: Bis zu 2.500 Euro Bußgeld
  • Bremen: Geldbuße möglich
  • Hamburg: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld
  • Hessen: Geldbuße möglich
  • Mecklenburg-Vorpommern: Bis zu 1.300 Euro Bußgeld
  • Niedersachsen: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld
  • Nordrhein-Westfalen: Geldbuße möglich
  • Rheinland-Pfalz: Bis zu 500 Euro Bußgeld
  • Saarland: Bis zu 500 Euro Bußgeld
  • Sachsen: Bis zu 500 Euro Bußgeld
  • Sachsen-Anhalt: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld
  • Schleswig-Holstein: Bis zu 511 Euro Bußgeld
  • Thüringen: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld

Tiere retten mit altem Laub

Igel im Laubhaufen
Igel lieben einen schattigen Ort. Optimal ist ein Ast-Laub-Haufen, der einen Hohlraum von rund 30 x 30 x 30 cm groß hat.

Der Umgang mit Herbstlaub mag mit Bußgeldern und Regeln verbunden sein, aber Laub hat auch seinen Nutzen in der Natur. Für viele Tiere bietet das Laub einen wichtigen Lebensraum. Kleinere Gärten bieten einen sicheren Schutz für Wildtiere wie Igel, die das Laub als Unterschlupf nutzen. Die Verwendung lauter Maschinen kann nicht nur den Frieden stören, sondern auch eine Gefahr für diese Tiere darstellen. Daher sollte das Herbstlaub traditionell auch mal mit einem Rechen beseitigt werden und an einem ruhigen Ort im Garten den Winter über dort verweilen dürfen. Damit schafft man nicht nur eine Zufluchtsstätte für Wildtiere, sondern vermeiden auch hohe Bußgelder und tragen zum Schutz der Umwelt bei.

(avo)