Rechte, Verbote und Ausnahmen

Darf man auf dem Balkon Vögel füttern? Das sagt das Gesetz!

Kohlmeise, Kohl-Meise Parus major, am Vogelfutterhaeuschen auf einem Balkon, Deutschland great tit Parus major, at Bird feeder on a balcony, Germany BLWS706359 *** Great tit, Kohl Meise Parus Major , on Vogelfutterhaeuschen at a Balcony, Germany Great Tit Parus Major , AT Bird Feeder ON a balcony, Germany BLWS706359 Copyright: xblickwinkel/F.xHeckerx
Vögel brauchen im Winter unsere Unterstützung in Sachen Nahrungssuche. Doch darf ich vom Balkon aus auch füttern?

Vögel und Co. brauchen im Winter bekanntlich unsere Hilfe. Das Gute: Es gibt mittlerweile Vogelhäuschen, die selbst auf kleine Balkone in der Stadt nicht viel Platz wegnehmen. Doch Moment mal! Darf ich als Mieter überhaupt Vögel und Wildtiere auf dem Balkon füttern? Wir wissen, worauf man achten muss.

Lass es dir schmecken! Vögel füttern auf dem Balkon ist kein Problem, aber...

Vogelhäuschen, Futterglocken, altes Brot: Die Möglichkeiten, Vögel durch den Winter zu helfen, sind vielfältig. Auf einem Balkon haben die Tiere es zudem auch noch windgeschützt. Allerdings hinterlassen die Tiere beim wohlverdienten Mahl im Zweifel ihre Hinterlassenschaften auf dem eigenen Balkon oder auch den Balkonen und Fensterbänken der Nachbarn. Nicht zu vergessen, dass die Piepmatze auch mal richtig zuschlagen können und dabei ein Teil der Nüsse oder des Futters herunterfällt.

Doch auch wenn die Nachbarn sich beschweren, das Füttern von Vögeln ist kein „vertragswidriger Gebrauch der Mietsache“, wie der Mietverein München auf seiner Webseite schreibt. „Das Füttern von Vögeln ist sozialadäquat und weit verbreitet. Es überschreitet keinesfalls die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache“, führt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München aus. Auch die Miete bleibt davon verschont – verschmutzte Balkone ziehen weder eine Mietminderung nach sich, noch muss der fütternde Mieter Strafen zahlen.

Lese-Tipp: Vögel im Winter richtig füttern: Warum Vogelhäuser keine gute Idee sind

Ausnahme sind jedoch Tauben und größere Wildvögel, weil die „Verschmutzungen, Geräuschbelästigungen und Ungeziefergefahren“ mit sich bringen. „Außerdem müssen Tierliebhaber aufpassen, dass das Verteilen des Futters keine anderen, nicht so beliebte Tiere anlockt“, warnt Lutz-Plank. Auch Ratten und Mäuse können nämlich Krankheiten übertragen.

Wir halten also fest: Vögel füttern ist okay, Tauben nicht.

Wildtiere im Winter versorgen: Hier sollten Mieter vorsichtig sein

Und wie sieht es mit Wildtieren im Allgemeinen aus – Eichhörnchen, Kaninchen, Igeln und Co.?

Hier gilt: Fühlen sich die anderen Mieter von den Tieren oder dem ausgelegten Futter belästigt, muss das Füttern eingestellt werden. So sehe weder das Tierschutzrecht noch das Strafgesetzbuch zum Beispiel ein Verbot vor, wild und frei lebende Katzen zu füttern. Aber: „Wenn Sie verwilderte Katzen füttern und sich dadurch andere Mieter in erheblichem Maße in ihren Rechten eingeschränkt sehen, kann es unter Umständen dazu führen, dass das Katzen-Füttern vom Vermieter verboten werden kann“, heißt es im Bußgeldkatalog.

Bei anderen Wildtieren wie Kaninchen oder Rehen hat wiederum das jeweilige Bundesland das letzte Wort. Da das ausgelegte Futter den Tieren aber schaden kann und oftmals nicht artgerecht ist, ist das Füttern von Wildtieren oftmals untersagt, definiert der Bußgeldkatalog weiter. Wer gegen die Verbote verstößt, muss übrigens richtig blechen. In den meisten Bundesländern zahlt man Strafen bis 5.000 Euro, in Thüringen, Niedersachsen und Hessen gehen die Strafen jedoch hoch bis 25.000 Euro!

Seid ehrlich: Füttert ihr Vögel vom Balkon aus?

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Wir fassen also zusammen: Auf dem Balkon den Vögelchen helfen, ist okay. Größere Vögel und Tauben müssen sich jedoch selbst versorgen und auch Wildtiere sollte man eher nicht füttern. (jbü)