Neue Regelungen für Kaminöfen ab 2025

Nachrüsten oder stilllegen? Das müssen Kaminofenbesitzer jetzt wissen

von Karim Belbachir

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für Kaminöfen, die besonders Besitzer älterer Modelle betreffen. Wir erklären, was die Verordnungen für die Nutzung und mögliche Kosten bedeuten, und welche finanzielle Unterstützung es gibt.

Strengere Emissionsvorgaben ab 2025

Holzfeuer in einem Kamin in Frankfurt (Oder), aufgenommen am 02.05.2006. Foto: Patrick Pleul +++(c) dpa - Report+++
Ab 2025 gibt es für Kaminöfen einige Einschränkungen.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Vorschriften für Kaminöfen, die besonders ältere Geräte betreffen. Laut der aktualisierten Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) müssen Kaminöfen, die vor dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, strengere Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten. Öfen, die zwischen 1995 und 2010 installiert wurden, stehen vor der Wahl: Entweder werden sie nachgerüstet, um die neuen Grenzwerte zu erfüllen, oder sie dürfen ab Januar 2025 nicht mehr betrieben werden.

Ein generelles Verbot für ältere Kaminöfen besteht nicht, jedoch müssen sie den neuen Emissionsstandards gerecht werden. Alle Geräte, die nach dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, entsprechen bereits den aktuellen Anforderungen und sind nicht von den Änderungen betroffen. Besitzer älterer Modelle, die von den Regelungen betroffen sind, sollten sich frühzeitig über die Nachrüstungsmöglichkeiten informieren, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen.

Sonderregelungen und Ausnahmen

Einige ältere Kaminöfen sind von der Nachrüstpflicht ausgenommen. Geräte, die die Anforderungen der ersten Stufe der BImSchV bereits erfüllen, genießen Bestandsschutz und dürfen weiter betrieben werden. Zudem sind offene Kamine und Kachelöfen, die nur gelegentlich genutzt werden und nicht die Hauptheizquelle darstellen, nicht betroffen. Diese Ausnahmen bieten Kaminofenbesitzern eine gewisse Flexibilität, wenn der Kaminofen beispielsweise selten oder nur in bestimmten Situationen genutzt wird.

Kosten der Nachrüstung und des Austauschs

Ein Mitarbeiter von German Pellets hält Holzpellets in den Händen. Foto: Jens Büttner/ Archiv
Die Nachrüstung für Kaminöfen, die Pellets nutzen und ein Pelletlager benötigen kann bis zu 3.000 Euro kosten.

Nachrüstung oder Austausch von Kaminöfen können finanziell variieren, abhängig von Typ und Ausstattung des Geräts. Einfache Kaminöfen können ab 500 Euro nachgerüstet werden, während hochwertige Modelle mit Wassertasche zwischen 1.500 und 2.500 Euro kosten. Pelletöfen, die zusätzlich ein Pelletlager benötigen, sind mit 1.000 bis 3.000 Euro teurer. Die Montage- und Anschlusskosten belaufen sich zusätzlich auf etwa 500 bis 1.000 Euro, und falls ein neuer Schornstein benötigt wird, beginnen die Kosten ab 1.000 Euro. Bei Bedarf kann ein Pufferspeicher zur besseren Wärmeverteilung integriert werden, was mit weiteren 700 bis 1.500 Euro zu Buche schlägt.

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Kosten und Fördermöglichkeiten

Die neuen Anforderungen können je nach Kaminofentyp und nötigem Zubehör Gesamtkosten zwischen 1.000 und 3.000 Euro bedeuten. Um diese Belastung zu reduzieren, gibt es Fördermöglichkeiten: So kann eine Austauschprämie von bis zu 15 Prozent der Kosten beantragt werden. Zudem lassen sich die Kosten steuerlich geltend machen, wodurch eine Reduktion der Steuerlast um bis zu 20 Prozent möglich ist. Es empfiehlt sich, rechtzeitig Angebote von Fachbetrieben einzuholen und sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren, um eine wirtschaftliche Lösung für den Betrieb des Kaminofens zu finden.

(kfb)