Niederlande: Urlaub wird wohl teurer für Buchungen 2026
Mehrwertsteuer für Übernachtungen soll um 12 Prozent steigen
Ab dem 1. Januar 2026 soll der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsbetriebe in den Niederlanden von 9 Prozent auf 21 Prozent angehoben werden. Das würde die Übernachtungskosten erheblich erhöhen. Die neue Regelung muss aber noch im Parlament der Niederlande abgestimmt werden. Eine Reiseform wird definitiv von der Erhöhung ausgenommen.
Unterschied Touristensteuer (Kurtaxe) und Mehrwertsteuer in den Niederlanden
Die Touristensteuer in den Niederlanden wird nicht landesweit einheitlich beschlossen, sondern von den einzelnen Kommunen festgelegt. In Amsterdam beträgt die Kurtaxe beispielsweise 12,5 Prozent des Übernachtungspreises – das sind im Schnitt knapp 22 Euro pro Nacht. Und diese Summe ist nicht nur in den Niederlanden der höchste Satz, sondern europaweit der absolute Spitzenreiter. Zweistellig ist die Touristensteuer pro Nacht auch in Utrecht (ca. 15 Euro), Almere und in Zoetermeer (jeweils ca. 12,30 Euro).
Die Mehrwertsteuer ist unabhängig von der lokalen Touristensteuer. Hier plant die niederländische Regierung eine deutliche Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Übernachtungen von derzeit 9 Prozent auf 21 Prozent. Diese Änderung ist Teil des Steuerplans 2025 und soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die endgültige Abstimmung und Umsetzung stehen noch aus. Eine Entscheidung darüber wird im Laufe des Jahres 2025 im Parlament erwartet.
Wer ist von der erhöhten Mehrwertsteuer betroffen?
Der erhöhte Mehrwertsteuersatz würde für Hotels, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Bungalows, B&B-Frühstück, Hostels und möblierte Mobilheime gelten. Auch Unterkünfte, die über Plattformen wie airbnb oder booking.com vermietet werden, würden teurer. Mehr bezahlen müssten wir auch, wenn wir in diesem Jahr für 2026 buchen. Ausgenommen sind nur Campingurlauber mit eigenem Zelt oder Wohnwagen. Hier soll es bei dem bisherigen Steuersatz von 9 Prozent bleiben.
Wie ist eigentlich der Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen in Deutschland?
Für Übernachtungen in Hotels oder Pensionen fallen seit dem Jahr 2010 nur noch 7 Prozent Umsatzsteuer an. Leistungen, die mit der Übernachtung im Zusammenhang stehen – also etwa Frühstück, Halbpension, die Überlassung von Parkplätzen, WLAN oder die Nutzung eines Wellnessbereichs – werden aktuell mit 19 Prozent besteuert.
(oha)