Regeln und Gesetze im All

Verwirrung um die Nutzung von Mond und Asteroiden: Wem gehört der Weltraum?

von Karim Belbachir

Die Frage, wem das Weltall und alles darin gehört, ist aktueller denn je. Die Ressourcen- und Energieknappheit zwingen Länder weiträumiger zu denken und zu planen. Der Abbau von Edelmetallen auf Asteroiden oder sogar dem Mond wird immer häufiger zum Thema, aber ist das überhaupt erlaubt?

Im Video: Artemis I endlich gestartet

Weltraumvertrag für die Nutzung des Alls

Ausbeutung des Mondes, space mining
Werden wir bald Ressourcen auf dem Mond abbauen? Die Voraussetzungen werden gerade geschaffen.

Der Wettlauf um die vordersten Plätze bei der Erschließung des Mondes ist bereits in vollem Gang. Die USA und auch China arbeiten akribisch daran Menschen wieder auf den Mond zu schicken – und das auch dauerhaft. Unser Erdtrabant gilt als gute Startrampe für die weitere Erkundung des Sonnensystems. Nicht nur das, denn auch Ressourcen sollen dort abgebaut werden.

Die Frage, wem der Weltraum gehört, ist also aktueller als der Vertrag, der die Rechte im All regeln sollte. Der Outer Space Treaty trat im Oktober 1967 in Kraft. Seit dem 27. Januar desselben Jahres haben 112 Staaten den Vertrag ratifiziert und weitere 23 unterschrieben (Stand Februar 2022). Eine Notwendigkeit für ein solches Vertragswerk sahen die Staaten, die Pläne für die Erkundung des Weltraums hatten bereits in den 50er Jahren. Nach dem Start des russischen Satelliten Sputnik 1957 als ersten seiner Art in den Weltraum hatten die Vereinten Nationen sich zusammengesetzt, um über die Rechte und Pflichten im Weltraum zu sprechen.

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Artemis-Abkommen für den Mond

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Mit dem Artemis-Programm plant die Nasa, wieder Menschen auf dem Mond abzusetzen.

Einer der Punkte ist die Regelung, dass der Weltall der Menschheit gehört - so auch der Mond. Inbesitznahme war also ausdrücklich ausgeschlossen. Trotzdem scharren private Unternehmen bereits mit den Hufen, denn sie versprechen sich Milliardengewinne durch den Abbau von Edelmetallen auf Asteroiden. Doch wie lässt sich dies mit dem Vertrag vereinbaren? „Der Weltraum ist ein internationales Gemeinschaftsgut und gehört keinem Staat allein“, sagt Stephan Hobe, Professor für Luft-, Weltraum- und Cyberrecht.

Das Problem mit dem Weltraumvertrag ist, dass er recht unklar definiert, was mit Besitztum gemeint ist. Die Nutzung steht nämlich jedermann offen. Das schließt auch den Abbau von Ressourcen ein. Nur Besitzansprüche auf einen Asteroiden sind untersagt. „Der Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper unterliegt keiner nationalen Aneignung durch Anspruch auf Souveränität durch Nutzung oder Besetzung oder auf andere Weise", heißt es in Artikel II des Weltraumvertrages. Ähnlich verhält es sich auf dem Mond. Gerade mit dem aktuellen Artemis-Programm der Nasa rückte dieser wieder in den Fokus. Einer der Rohstoffe, auf den einige Nationen ein Auge geworfen haben ist Helium 3, von dem man sich nicht weniger als die Lösung der Energieprobleme auf der Erde erhofft. Das Abstecken von nationalen Gebieten ist allerdings untersagt.

Testgebiet für die Ausbeutung von Asteroiden

Um die Rechte etwas klarer zu bestimmen, setzte die USA ein weiteres Vertragswerk auf – das Artemis-Abkommen. In diesem wird die kommerzielle Ausbeutung des Mondes erlaubt und das im Rahmen des Weltraumvertrags von 1967. Dieses Abkommen unterzeichneten allerdings weitaus weniger Staaten. Die Unterschriften von Deutschland, China und Russland fehlen bisher noch. Der Mond gilt als Testgebiet für die spätere Ausbeutung von Asteroiden.

Bisher gibt es noch keine festen Gesetze oder Regeln dafür. Auch wenn es noch Zukunftsmusik ist, wird es immer dringender ein einheitliches Regelwerk zu erstellen, dass die Ressourcengewinnung auch wirklich für die Allgemeinheit getätigt wird und nicht nur die Taschen einiger Weniger füllt

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(kfb)