Winterreifen-Wettercheck
Von O bis O - gibt es eine Pflicht und was ist mit Ganzjahresreifen?
Von O bis O, also von Oktober bis Ostern sollen wir alle brav mit Winterreifen umherfahren. Ist das überhaupt sinnvoll angesichts immer weniger Schneetage in Deutschland? Oder hat sich das die Reifenindustrie nur ausgedacht, damit sie ihren Umsatz verdoppeln kann? Und was sagt eigentlich der Gesetzgeber zu den Reifen? Drohen Bußgelder oder kann ich auch mit Ganzjahresreifen fahren? Und was besagt die Sieben-Grad-Regel nochmal? Fragen über Fragen – Hier die Antworten.
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Wir haben eine situative Winterreifenpflicht

Das Wichtigste vorneweg: Es gibt keine wirkliche Winterreifenpflicht in Deutschland, sondern eine situative. Die bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Von O bis O hat keine rechtliche Relevanz. Wer aber bei Schnee mit Sommerreifen fährt, dem droht ein Bußgeld zwischen 60 und 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Der Haftpflichtschutz bleibt laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch bestehen, wenn Autofahrer auf Sommerreifen im Winter einen Unfall verursachen.
Reichen Ganzjahresreifen?

Tatsächlich sind Ganzjahresreifen rechtlich gesehen Winterreifen. Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen nur noch Allwetterreifen, die das Alpine-Symbol tragen (auch bekannt als „Schneeflocken-” oder „3PMSF-Symbol“), als wintertauglich eingestuft werden.
Reifen mit der alleinigen „M+S“-Kennzeichnung gelten dann nicht mehr als geeignet für winterliche Straßenverhältnisse. Allwetterreifen ohne Alpine-Symbol, die vor 2018 hergestellt wurden, konnten noch bis zum 30. September 2024 als Ganzjahresreifen genutzt werden.
Generell sollten Winterreifen nach etwa sechs Wintern ausgetauscht werden, weil die Gummimischung dann so hart ist, dass die Bodenhaftung, der Grip, leidet. Das Alpine-Symbol ist ein Piktogramm, das drei Berggipfel und eine darin befindliche Schneeflocke dar.
Wie viele Schneetage gibt es denn überhaupt noch?

Die Klimakrise bringt es mit sich, dass die Zahl der Schneetage in Deutschland signifikant sinkt. Das Beispiel Köln zeigt den Trend eindeutig. In den Jahren 2011 bis 2020 gab es im Schnitt 9 Tage in Köln, an denen Schnee lag. Im Vergleichszeitraum 1961 bis 1990 waren es mit 17 fast doppelt so viel. In allen deutschen Städten geht die Zahl der Schneetage zurück.
Das heißt aber noch nicht, dass wir gänzlich ohne Winterreifen durch die dunkle Jahreszeit kommen. Und in München gab es im Schnitt im letzten Jahrzehnt doch noch 42 Schneetage. Erst wenn wir sicherstellen können, dass wir an Schnee- und Eistagen auf das Auto gänzlich verzichten können, dann können wir uns die Anschaffung von Winterreifen sparen.
Und was ist mit dieser Sieben-Grad-Regel?

Die Sieben-Grad-Regel besagt, dass bei einer Außentemperatur von weniger als 7 Grad die Sommerreifen ihre Traktion zusehends verlieren und nur Winterreifen Sicherheit garantieren. Das hält selbst der ADAC für ein Märchen und für eine Erfindung der Reifenindustrie. Bei Nässe sei ein Sommerreifen sogar im Vorteil, was den Bremsweg angeht.
In den meisten Ländern verhält es sich wie in Deutschland. Es besteht eine situative Winterreifenpflicht. In Frankreich gibt es in Bergregionen eine echte Winterreifenpflicht.
Und wichtig für den Winterurlaub in unserem Nachbarland: Wer in Österreich im Schnee auf Sommerreifen angetroffen wird, zahlt bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bis zu 5.000 Strafe. In der Alpenrepublik gelten sowohl Reifen mit Alpine-Symbol als auch mit M+S-Kennung als Winterreifen, mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm für Radialreifen.
(osc)