Das sind eure Rechte im Urlaub

Regen am Urlaubsort - kann ich kostenlos stornieren?

von Svenja Hoffmann

03.08.2023, Mecklenburg-Vorpommern, Boltenhagen: Bei kräftigem Regen sitzt ein Ferienkind unter seinem Schirm am Strand. Kühl und regnerisch zeigt sich das Wetter derzeit in Norddeutschland. Foto: Jens Büttner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Regenwetter kann im Urlaub wirklich niemand gebrauchen.

Der Sommer ist schon lange nicht mehr das, was er mal war. Immer öfter werden Sonnenperioden von (Stark-) Regen unterbrochen. Und das nicht nur in Deutschland. Urlauber fragen sich daher zurecht: Was tun, wenn mein Urlaub wortwörtlich ins Wasser fällt?

Kostenfreie Stornierung wegen Regen? Reiseveranstalter haften nicht für das Wetter

Es ist wirklich ärgerlich: Man freut sich wochen-, wenn nicht sogar monatelang auf die geplante Urlaubsreise. Und wenn es dann endlich so weit ist, herrscht statt Sommer und Sonnenschein graue Tristesse und Regen.

Bereits geplante Unternehmungen müssen abgesagt werden, statt die Zeit draußen zu verbringen, wird der Urlaub nach drinnen verlegt. Mancher Urlauber beschwert sich aufgrund dieser Einschränkungen sogar bei seinem Reiseveranstalter und fordert eine Entschädigung. Andere möchten bei schlechten Wettervorhersagen den Urlaub gänzlich absagen.

Doch: Auch wenn Urlauber gerade im Süden verständlicherweise mit gutem Wetter rechnen, so haftet der Reiseveranstalter nicht für das Wetter am Urlaubsort. Der Grund: Der Reiseveranstalter ist rein dazu verpflichtet, die von ihm verkauften Leistungen zu erbringen – und das Wetter gehört eben nicht dazu. Mit starken Gewittern, Sturm und Regen muss man grundsätzlich immer rechnen.

Starkregen und Überschwemmungen: Kostenfreie Stornierung nur bei außergewöhnlichen Umständen

Anders sieht es hingegen bei Wetterereignissen aus, bei denen es sich um sogenannte außergewöhnliche Umstände handelt. Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt auf ihrer Website: Wenn Starkregen oder gar Überschwemmungen eine Reise erheblich beeinträchtigen, so sollte Reisenden die Möglichkeit geboten werden, kostenfrei zu stornieren. Wer sich bereits im Urlaub befindet, der sollte entweder die Möglichkeit haben, die Reise frühzeitig zu beenden oder aber eine Reisepreisminderung erhalten.

Ob euch diese Möglichkeit zusteht, hängt jedoch von einer rein objektiven Beurteilung ab. „Persönliche Ängste oder Befürchtungen zählen nicht“, so die Verbraucherzentrale.

Wann ist eine Reise erheblich beeinträchtigt? Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt laut den Verbraucherschützern dann vor, „wenn es [...] nach Dauerregen zu Überschwemmungen am Urlaubsort kommt und beispielsweise die Anfahrt oder Durchführung einer Reise erheblich beeinträchtigt wird“.

Regenversicherung für den Urlaub bietet die Extraportion Sicherheit

So ärgerlich es auch ist, bei normalem Regen bleibt Reisenden also nichts anderes übrig, als ihn auszusitzen und das Beste aus der Situation zu machen. Oder aber ihr schließt eine Regenversicherung ab. Ja, kein Scherz, die gibt es tatsächlich – und zwar vom Hamburger Start-up-Unternehmen Wetterheld.

Damit Urlaubern für die entgangenen Urlaubsfreuden ein gewisser Geldbetrag ausgezahlt wird, muss es lediglich zwischen 10 und 18 Uhr für mindestens 30 Minuten lang zu einer Niederschlagsmenge von 2,9 mm kommen. Zu bekommen ist eine solche Versicherung bereits ab drei Euro pro Tag.

Aber lohnt sich das? Das hängt ganz vom Urlaubsziel und der Reisezeit ab. Wetter.de-Meteorologe Patrick Panke erklärt: Ganzjährig lohne sich eine Regenversicherung in Nordeuropa. „Im Herbst drohen auch im Mittelmeerraum öfter kräftige Unwetter, sodass es sich zu dieser Jahreszeit auch in Südeuropa lohnen kann.“ Im Sommer könnte sie sich auch schon in Richtung Alpen lohnen.

Wichtig zu wissen: Die Versicherung kann nur für Orte abgeschlossen werden, die innerhalb der EU liegen. (vho)