Es kommt auf die Umstände an
45 Grad und Waldbrände im Urlaub - kann ich von der Reise kostenlos zurücktreten?
45 Grad in Griechenland, Waldbrandgefahr in Portugal – so hatte ich mir meinen Urlaub ja nicht vorgestellt. Nun steht die Reise aber bevor und die außergewöhnlichen Wetterbedingungen sind da. Kann ich die Reise kostenlos stornieren?
Im Video: Rechte bei Hitze im Büro – Haben wir einen Anspruch auf Hitzefrei?
Extreme Hitzewelle in den Ferien - muss das sein?

Hitze in den Ferien ist ja ganz schön, aber bitte nicht zu viel! 30 Grad ja, 45 Grad dann doch lieber nicht. Das hatte ich so nicht gebucht, da fahre ich doch lieber in ein kühleres Urlaubsland. Da greift doch sicher die Reiserücktrittskostenversicherung oder ich kann gleich kostenlos beim Veranstalter stornieren.
Falsch gedacht. Wer einen Sommerurlaub in solche Länder bucht, wo es bekanntermaßen auch mal heiß her gehen kann, muss ihn auch antreten, wenn eine Hitzewelle rollt. Man muss damit rechnen, dass die Temperaturen in Südeuropa auch über die 40 Grad hinaus gehen, im Mittleren Osten auch schon mal über 50. Das sind keine unkalkulierbaren Umstände, die einen kostenlosen Reiserücktritt rechtfertigen würden. Auch die Reiserücktrittskostenversicherung springt nicht ein, wenn man wegen der Hitze den Urlaub erst gar nicht antreten will. Da ist ein Blick ins Kleingedruckte der Versicherung ratsam.
Krank im Urlaub wegen Hitze

Wird ein Reisegast im Urlaub wegen der großen Hitze krank und muss nach Hause, stehen die Chancen ebenfalls sehr schlecht, den Rest der Urlaubskosten erstattet zu bekommen. Es ist wohl zumutbar, vor einer Reise seinen eigenen Gesundheitszustand und mögliche klimatische Bedingungen abzugleichen. Wer Hitze nicht ab kann, sollte eben nicht im Sommer nach Südeuropa fahren.
Grundsätzlich kann der Pauschalurlaub natürlich storniert werden. Je nachdem, wie lange es bis zum geplanten Reiseantritt hin ist, fallen dann aber Stornokosten an.
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Leistungsmängel wegen Hitze - hier gibt es Geld zurück

Geld zurück könnte es aber geben, wenn zum Reiseprogramm gehörende Ausflüge wegen der Hitze ausfallen. Es hängt aber in dem Fall auch davon ab, ob die Besichtigungen Hauptgrund der Reise waren. Wenn ohne die Ausflüge, der Urlaub gar nicht gebucht worden wäre, stehen die Chancen gut für Entschädigungen.
Wenn im Hotel die Klimaanlage nicht läuft oder Wasser wegen der Hitze und anhaltender Dürre rationiert wird, zählt das zu Leistungsmängeln, die vom Veranstalter behoben werden oder entschädigt werden müssen. Hier hängt das allerdings auch von der Qualität der Unterkunft ab. In einem 5-Sterne-Hotel, das mit klimatisierten Zimmern wirbt, sollte sie auch vorhalten können. Eine einfache Herberge, bei der die Klimaanlage kaputt ist, wird keine Entschädigungen zahlen müssen. Allerdings muss der Veranstalter auch Gelegenheit bekommen, den Mangel zu beseitigen. Also müssen Reiseleiter vor Ort oder andere Ansprechpartner des Veranstalters informiert werden.
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Waldbrände im Urlaubsland - kann ich stornieren?

Und wenn es brennt im Urlaubsland? Allgemein bekannt wie sommerliche Hitze ist auch, dass Waldbrände in Ländern wie Griechenland oder Portugal im Sommer immer wieder vorkommen. Die reine Sorge vor lodernden Flammen am Urlaubsort ist kein Grund, die Reise abzusagen und auf Erstattung der Reisekosten zu hoffen. Hier könnte aber eine Anfrage beim Veranstalter nützlich sein, eine Umbuchung vorzunehmen.
Sollte das gebuchte Hotel konkret von Feuern bedroht sein, ist eine kostenlose Stornierung möglich. Das ist ein außergewöhnlicher Umstand, der das erlaubt, und der am besten durch konkrete Belege bewiesen wird. Nützlich kann aber auch sein, eine Umbuchung beim Reiseveranstalter anzufragen, damit man doch noch in den Genuss der Urlaubszeit kommt.
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