Meldung an Versorger machen
Warum ihr jetzt schnell noch euren Gaszähler fotografieren solltet
Seit dem 1. April 2024 gilt wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent für Gas. Der Satz wird von 7 auf 19 Prozent angehoben, es wird also wesentlich teurer. Damit ihr nicht noch mehr als nötig zahlt, hilft es, vom Gaszähler ein Foto zu machen und es dem Versorger zu schicken. Sonst droht eine klassische Verbraucherfalle.
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Schätzung des Verbrauchs unbedingt vermeiden
Normalerweise liest euer Energieversorger einmal im Jahr die Zählerstände ab. Manche Versorger fordern den aktuellen Stand auch per E-Mail an. Daraufhin wird der Verbrauch berechnet und die Jahresabrechnung erstellt. Nun wird das Gas aber mitten im Jahr durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent viel teurer. Die Steuer wurde im Oktober 2022 vorübergehend auf 7 Prozent gesenkt, um die Verbraucher wegen der enormen Kosten für Gas nach Beginn des Krieges in der Ukraine zu entlasten.
Diese Steuersenkung ist nun Geschichte. Das Problem: Euer Gasversorger verteilt den Gasverbrauch gleichmäßig auf 12 Monate. Ihr habt nun aber in den ersten drei Wintermonaten wesentlich mehr geheizt als ihr es im nun anstehenden Sommer tun werdet. Das heißt, euer Verbrauch war höher, der Mehrwertsteuersatz aber niedriger. Wenn nun der Verbrauch auf 12 Monate verteilt wird, zahlt ihr insgesamt zu viel, denn das meiste Gas habt ihr in den Monaten verbraucht, als der Steuersatz niedrig war.
Korrekte Menge zum alten Preis bezahlen
Die Verbraucherzentralen raten daher dazu, den Zählerstand abzufotografieren, um eine Vermischung des Verbrauchs mit den beiden Mehrwertsteuersätzen zu verhindern. So wird sichergestellt, dass die korrekte Menge zum alten, steuerbegünstigten Preis berechnet wird.
„Bei den meisten Energieversorgern können Sie den aktuellen Zählerstand direkt im Online-Portal eintragen. Dazu können Sie mit Ihren persönlichen Zugangsdaten auf der Website des Anbieters eine Seite öffnen, auf der Sie den Zählerstand aktualisieren. Funktioniert das nicht, rufen Sie einfach bei der Kundenhotline an und teilen dort mit Ihrer Zählernummer oder Kundennummer den aktuellen Stand mit“, schreibt die Verbraucherzentrale Niedersachsen auf ihrer Website.
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Insgesamt sind die Preise rückläufig

Es gibt sogar Versorger, die ihre Kunden öffentlich dazu auffordern, die Zählerstände zu schicken. „Für eine genaue Berücksichtigung in Ihrer nächsten Verbrauchsabrechnung bitten wir Sie, uns Ihre Zählerstände möglichst am 31.03.2024 über unser SWD-Service-Portal einzureichen“, schreiben beispielsweise die Stadtwerke Düren auf ihrer Website.
Auch wenn der April nun schon ein paar Tage alt ist: Wer noch keine Meldung an den Versorger gemacht hat, sollte dies in den kommenden Tagen unbedingt tun.
Insgesamt sind die Preise für Energie erfreulicherweise rückläufig. „Die Energiekosten sind sowohl in Bezug auf Strom, als auch in Bezug auf Gas wieder auf ein deutlich geringeres Niveau zurückgefallen, als zu Spitzenzeiten während des ersten Jahres des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Die Preise für private Haushalte, die im zweiten Halbjahr 2023 einen neuen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen haben, liegen unter jenen der zweiten Jahreshälfte 2021“, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums. Ein Anbieterwechsel kann sich also lohnen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erwartet, dass die Kundinnen und Kunden „mit dem üblichen Zeitversatz profitieren“ werden. Beim Strom gibt es im übrigen keine Änderung.
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(osc)