Wohin mit den Blättern?

So viel nerviges Laub! Diese Pflichten sollten Eigentümer und Mieter kennen

Herbstlaub ist für die einen ein absoluter Traum und gehört zur goldenen Jahreszeit einfach dazu, doch für die anderen ist es nichts weiter als eine lästige Begleiterscheinung der Jahreszeit. Dazu gibt es auch noch Regeln, Rechte und Pflichten. Und die solltet ihr kennen, denn sonst kann es teuer werden.

Bis zu 2500 Euro für unerlaubte Laubentsorgung

Ob aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit: Gartenfreunde, die ihr Laub, ihren Grün- und Rasenschnitt einfach im Wald entsorgen, droht ein saftiges Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Denn illegal entsorgter Grünabfall und Erdaushub schädigt der Umwelt erheblich.

Verbrannt werden darf das Laub in Städten und Gemeinden nicht – auch wenn es früher üblich war. Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das Verbrennen von Gartenabfällen durch Privatpersonen nämlich verboten. Wer es dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, betont die Verbraucherzentrale NRW.

Auch im Rinnsal auf der Straße hat das Laub nichts zu suchen, dadurch kann die Kanalisation verstopfen.

Wohin mit dem Laub?

Säckeweise Laub auf die Straße kehren ist verboten – also, wohin mit dem Laub? Gut geeignet sind Komposthaufen. Dort sollten es aber nicht mehr als 20 Prozent Laub werden. Die Biotonne geht auch, ist aber auch schnell voll und eigentlich soll dort anderer Abfall entsorgt werden. Oft haben die Gemeinden spezielle Container für Laub aufgestellt.

Ideen für Laub im Garten

  • Laubhaufen sind ein toller Überwinterungsplatz für Igel.
  • Im Kompost – gemischt mit Hornspänen und Rasenschnitt
  • Beete und Sträucher mulchen, das schont den Boden.
  • Laub als Frostschutz für Gehölze und Kübelpflanzen
  • Laubkörbe aus Maschendraht aufstellen

Wichtig für alle Rasenbesitzer: Hier solltet ihr darauf achten, dass kein Laub über den Winter liegt. Die Verbraucherzentrale NRW kennt den Grund: Für den Rasen ist eine dicke Laubschicht schädlich, weil Gras auch im Winter langsam weiter wächst. Fehlen Nährstoffe und Licht, wird der Rasen gelb.

Das Laub muss weg, sonst kann es teuer werden

Kommt ein Mieter dieser Pflicht nicht nach, kann es ebenfalls schnell sehr teuer werden. Denn wenn jemand auf dem Laub ausrutscht und stürzt, können schon erhebliche Regress- und Heilbehandlungskosten in fünfstelligen Bereichen auf den Verpflichteten zukommen.

Wer muss das Laub beseitigen?

Kaum noch zu sehen ist ein junger Mann, der am Mittwoch (05.11.2008) am Frankfurter Mainufer das Laub mit einer Maschine auf einen Haufen bläst. Das Wetter zeigt sich wechselhaft mit Temperaturen um 10 Grad. Foto: Frank May dpa/lhe +++(c) dpa - Bildfunk+++
Die goldene Jahreszeit bringt nicht nur Freude mit sich - sondern auch Arbeit.

Im Grunde gilt für die Entfernung von Herbstlaub die gleiche Regel wie bei Eis und Schnee. Das heißt: Zunächst stehen die Gemeinden in der Pflicht. Doch die übertragen diese Pflicht in der Regel auf die anliegenden Eigentümer. Der Eigentümer kann seine Pflicht aber wiederum auf den Mieter übertragen. Das muss jedoch laut Verbraucherzentrale im Mietvertrag festgehalten werden. Zudem müssen Hausbesitzer kontrollieren, ob die Mieter ihren Pflichten nachkommen.

Allerdings: Es gibt keine festen Regeln, wie häufig gefegt werden muss. Wichtig ist, dass ihr mit eurem Verhalten andere nicht schädigt, weil ihr sorglos handelt.

Wer haftet, wenn jemand auf nassem Laub stürzt?

Wenn nach einem Sturz auf nassem Laub Schadenersatz geltend gemacht wird, tritt in der Regel die private Haftpflichtversicherung von Mieter oder Eigentümern ein, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Das gelte zumindest dann, wenn letztere die Immobilie selbst bewohnen.

Bei einem Mehrfamilienhaus oder einem vermieteten Einfamilienhaus greift im Schadensfall die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Bei Anlagen mit Eigentumswohnungen sind alle Parteien gemeinsam in der Pflicht. Auch hier hilft die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Bei Laubbläsern gibt es bis zu 5.000 Euro Strafe!

29.10.2020, Hamburg: Mitarbeiter der Hamburger Stadtreinigung beseitigen heruntergefallenes Laub. Foto: Daniel Reinhardt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Glück gehabt: Die Stadtreinigung beseitigt hier das Laub.

Ihr macht Garten und Gehwege frei – und nun drohen schon die Bußgelder: Der Lärm ist oft das größte Problem. Um Ärger zu vermeiden, solltet ihr euch an die Lärmschutzverordnung (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, 32. BImSchV) halten.

Für besonders lästige Maschinen wie Laubbläser ist die Betriebszeit in Wohngebieten noch weiter eingeschränkt. Hier darf der Laubsauger nur zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 19 Uhr verwendet werden. Sonn- und Feiertage sind ohnehin tabu. Ein Verstoß gegen diese Ruhezeiten kann bis zu 5.000 Euro kosten.

Wie oft muss Laub gefegt werden?

Es gibt keine strikte Regel, wie oft man das Laub entfernen sollte. Allerdings zählt hier gesundes Augenmaß: Liegt viel Laub auf dem Bürgersteig, muss häufiger gefegt werden, bei einzelnen Blättern nur alle paar Tage.

Muss auch fremdes Laub weg?

Da man Blätter nicht dem Baum zuordnet, zählt der Ort der „Landung“. Das Laub des Nachbarn muss also auch weggekehrt werden. Auch, wenn das noch so ärgerlich ist. Es gilt: Fegen muss der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Blätter liegen.