Sind Sie berechtigt? Hier Antrag stellen
Härtefallhilfe: Heizkostenzuschuss von bis zu 2.000 Euro beantragen
Der Winter war recht gnädig mit uns, doch die Heizkosten sind dennoch gestiegen. Der Staat hilft und springt mit einem Heizkostenzuschuss ein. Einen Zuschuss gab es bereits. Wer mit Öl, Flüssiggas, Pellets, Holz oder Kohle heizt, kann auch Geld erhalten, wenn einige Bedingungen erfüllt sind. Das Geld muss aber beantragt werden. Wer kann wann und wo beantragen? Es ist kompliziert. Hier die Antworten.
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Wer bekommt den Zuschuss?
Es gab schon einen Heizkostenzuschuss an die Bürger. Nun gibt es den zweiten. Den erhalten aber nur bestimmte Personengruppen. „Mit einem zweiten Heizkostenzuschuss entlastet die Bundesregierung zielgerichtet rund zwei Millionen Menschen mit kleinem Einkommen. Dazu gehören rund 1,5 Millionen Wohngeldberechtigte – also viele Familien, Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren. Auch Azubis und Studierende mit BAföG sollen den Zuschuss jetzt schnell erhalten“, schreibt die Bundesregierung auf ihrer Homepage.
Wer in den Monaten September bis Dezember 2022 mindestens einmal Wohngeld oder eine spezielle staatliche Förderungen erhalten hat, ist empfangsberechtigt. Und: Sie mussten zwischen dem 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten gegenüber den Referenzpreisen aus 2021 hinnehmen, um eine Hilfe für die darüber hinausgehenden Kosten zu erhalten.
Die Referenzpreise und ein Beispiel finden Sie hier:

- Heizöl: 71 Cent pro Liter
- Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
- Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
- Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm
- Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
- Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm
(Quelle: Verbraucherzentrale)
Schauen Sie nun nach Ihren Rechnungen aus 2022, ob Sie mehr als das Doppelte dieser Referenzpreise bezahlt haben. Dann können Sie eine Erstattung beantragen. Also, Besitzer von Heizungen, die mit Öl, Flüssiggas, Pellets, Holz oder Kohle betrieben werden, können Anträge auf staatliche Heizkosten-Zuschüsse stellen. Es gilt folgende Faustregel: Bezuschusst werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über dem doppelten Preis liegen – maximal 2.000 Euro. Weniger als 100 Euro werden nicht ausgezahlt.
Die Verbraucherzentrale zitiert ein Beispiel für ein Einfamilienhaus:
Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/l). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((3.000*1,6)- 2*(3.000*0,71))=432 Euro.
Hier gibt es den Antrag
Den Antrag für die „Brennstoffhilfe“ kann man online stellen. Die Antragstellung ist auf dieser Seite für die folgenden Bundesländer möglich: Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Die Bundesländer Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen sind noch nicht soweit.
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(osc)



