Bis zu 100.000 Euro Bußgeld oder bis 15 Jahre Knast
Heizen im Winter: Diese Sachen sollten wir auf keinen Fall in den Kaminofen stecken
Wir stecken mitten im Herbst und der Winter ist nicht mehr weit weg. Die Heizperiode hat Anfang Oktober schon angefangen. Die kuschelige Wärme vom Kamin lockt jetzt immer mehr in die gemütliche Sitzecke im Wohnzimmer. Aber aufgepasst! Diese Dinge sollten nicht im Kamin verbrannt werden und können viel Geld kosten oder sogar in den Knast führen.
Oben im Video wie warm oder kalt es in den nächsten zwei Wochen in Deutschland wird
Heizen im Kaminofen wird immer beliebter

Die immer weiter steigenden Kosten für fossile Brennstoffe wie Gas und Kohle lassen viele Menschen umdenken. Der Kaminofen wird immer beliebter. Dieses Feuer soll eine besonders behagliche und wohlige Wärme verbreiten. Ein weiterer Pluspunkt für die Holzheizung ist, dass man durchaus günstig an diesen Brennstoff kommen kann.
Aber genau hier liegt ein Knackpunkt. Holz ist nämlich nicht gleich Holz! Denn es darf nicht jedes beliebige Holz im Kaminofen verbrannt werden. Aber wie heizt man jetzt richtig mit dem eigenen Kaminofen? Denn bei Nichtbeachtung können erhebliche Strafen drohen.
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Das dürfen Sie im Kamin verbrennen
- naturbelassenes Holz
- naturbelassene Holzabfälle wie Sägespäne und Holzverschnitt
- Holzpellets
- Braun- und Grillkohle
- torfhaltige Brennstoffe
Das dürfen Sie NICHT im Kamin verbrennen

- lackierte, lasierte, imprägnierte oder beschichtete Hölzer
- Holzfaser wie Pressspanplatten
- Zeitungs- bzw. Altpapier (auch nicht zum Anzünden)
- giftige Stoffe wie Gummi und andere Kunststoffe
Fallen solche Materialien an, sollten sie unbedingt in den örtlichen Recyclinghöfen oder einer anderen geeigneten Annahmestelle (Infos bei den Kommunen vor Ort) abgegeben werden.
Auch Steinkohle darf nicht in den Kaminofen. Das Verbrennen von Steinkohle ist nur in speziell dafür vorgesehenen Öfen wie beispielsweise sogenannte Dauerbrandöfen, Heizkessel oder in einem Kachelofen mit Warmluft-Zufuhr erlaubt. Bevor Steinkohle verbrannt wird, sollte unbedingt geklärt werden, ob der Kaminofen dafür geeignet ist.
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Diese Strafen drohen beim Nichtbeachten

Werden andere Brennstoffe im Kaminofen als die erlaubten Stoffe verheizt, drohen hohe Strafen für diese illegale Abfallbeseitigung. In Deutschland ist das im sogenannten Abfallverbringungsgesetz, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Artikel 18 des Abfallverbringungsgesetzes und die Abfallverbringungsbußgeldverordnung enthalten Vorschriften zu Bußgeldern bezüglich der Abfallverbringung. Die illegale Abfallverbringung ist eine Straftat nach § 18a und § 18b des Abfallverbringungsgesetzes und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.
Die Geldstrafe bei unerlaubtem Umgang mit Abfällen hängt von der Art der Abfälle und der Menge und von den Umständen des Falls ab. Laut § 326 des Strafgesetzbuches (StGB) wird eine Person, die unbefugt Abfälle sammelt, befördert, behandelt, verwertet, lagert, ablagert, ablässt, beseitigt, handelt oder sonst bewirtschaftet, mit Freiheitsstrafen oder mit Geldstrafe bestraft. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht für die unerlaubte Einlagerung und Entsorgung von Abfällen ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro vor.
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(oha)