Das ist bisher bekannt
Hohe Heizkosten? So erhalten Sie Heiz-Zuschüsse für Pellets und Heizöl
von Oliver Scheel
Die Bundesregierung beschloss Ende vergangenen Jahres die Strom- und Gaspreisbremse. Aber längst nicht alle Menschen heizen mit Gas. Bekommen auch die eine Entlastung, die mit Heizöl, Flüssiggas und Pellets heizen? Ja, sie werden in einer Härtefallregelung der Regierung gesondert betrachtet. Wie aber kommt man an die Zuschüsse? Hier die Antworten, soweit sie derzeit möglich sind.
Worauf es beim Antrag für den Zuschuss bei Heizöl und Pellets ankommt, sehen Sie auch im Video
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Antrag muss beim Land gestellt werden
Die Gaskunden müssen ja nichts tun, um die Entlastung in Anspruch zu nehmen. Die Energieversorger und Vermieter berücksichtigen die Entlastungen in ihren Abrechnungen. Bei Menschen, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Pellets heizen, sieht das anders aus.
Und im Moment kann der Antrag auf den Zuschuss auch noch gar nicht gestellt werden. „Die Härtefallregelung wird noch ausgearbeitet“, bestätigte Benjamin Weigl, Energieexperte von Finanztip. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schreibt auf seiner Website, dass die administrative Umsetzung durch die Länder erfolgen soll. Sprich: Wer in NRW lebt, muss den Zuschuss beim Land NRW stellen.
Auch über die Höhe der Hilfe ist bisher noch wenig bekannt. Wenn sich der Preis für Heizöl, das während des Jahres 2022 angeschafft wurde, im Vergleich zum Jahr 2021 verdoppelt hat, dann soll eine Entlastung möglich sein. Der Härtefallfonds wurde mit 1,8 Milliarden Euro ausgestattet. Die Bundesländer können diese Mittel für Zuschüsse zur Deckung der Heizkosten einsetzen.
Immerhin sind bis zu 2.000 Euro drin - Hier ein Beispiel

Die Verbraucherzentrale NRW erklärte im Gespräch mit wetter.de, dass die Entlastung nur gewährt wird, wenn sie mindestens 100 Euro beträgt, maximal gedeckelt ist sie bei 2.000 Euro, wie Amelie Vogler erläuterte. Bei der Beantragung muss die Brennstoffrechnung vorgelegt werden.
Zur besseren Verständlichkeit arbeitet die Verbraucherzentrale mit einem Zahlenbeispiel, das belegt, dass die Entlastung erst für die Summe über die Preisverdopplung hinaus gilt:
Hat ein Kunde im Jahr 2022 für 2.500 Euro dieselbe Menge Brennstoff bekommen, wie im Jahr 2021 für 1.000 Euro, dann wird der Kunde für den Preis bis 2.000 Euro nicht unterstützt. Von den zusätzlichen 500 Euro Kosten würde der Staat 80 Prozent übernehmen, in diesem Fall wären das 400 Euro.
Wenn Sie als Mieter selbst ihren Brennstoff kaufen und Sie die Rechnung dafür selbst bezahlen, dann erhalten Sie die Entlastung direkt. Sollte das der Vermieter tun, beantragt er die Entlastung und muss an Eides statt erklären, dass er das Geld an die Mieter und Mieterinnen weiterreicht.
Nochmal in Kürze: So funktionieren Strom- und Gaspreisbremse
Sowohl Strom- als auch Gaspreisbremse kommen ab 1. März 2023 und gelten rückwirkend zum 1. Januar 2023.
Strompreisbremse: 80 Prozent Ihres Stromverbrauchs erhalten Sie zum gedeckelten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Maßgeblich ist die Verbrauchsmenge des Vorjahres. Die fehlenden 20 Prozent berechnen sich aus dem aktuellen Marktpreis.
Gaspreisbremse: 80 Prozent Ihres Gaspreises erhalten Sie zum gedeckelten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und 9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme.
Außerdem stellt die Bundesregierung 12,84 Milliarden Euro zur Verfügung, um den Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz zu dämpfen. Insgesamt umfassen die Maßnahmen mehr als 95 Milliarden Euro. Zusätzlich soll ein Abwehrschirm über 200 Milliarden Euro die Energiekosten dämpfen.

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(osc)