Bis zu 100.000 Euro!
Hier drohen hohe Bußgelder! Was darf NICHT im Schuppen stehen?

Der eigene Gartenschuppen ist Gold wert: Gartengeräte, Blumentöpfe, Deko – alles findet hier seinen Platz. Doch Vorsicht! Nicht alles, was wir gerne „zwischenlagern", darf auch tatsächlich dort stehen. Was viele nicht wissen: Unscheinbare Gegenstände können im Gartenschuppen schnell zum Umwelt- oder Sicherheitsrisiko werden – und das kann im Ernstfall richtig teuer werden!
Das regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Das KrWG ist ein umfassendes Gesetz, das den Umgang mit Abfällen regelt und die Vermeidung von Umweltbelastungen zum Ziel hat. Es schreibt vor, welche Stoffe ordnungsgemäß entsorgt werden müssen und verbietet gleichzeitig die Lagerung bestimmter Stoffe im Gartenschuppen.
Diese „Schätze“ gehören daher nicht in den Schuppen:
- Altreifen: Sie enthalten Schadstoffe und gehören zum Wertstoffhof.
- Asbest: Der früher häufig verwendete Baustoff ist hochgiftig und darf auf keinen Fall im Schuppen landen. Entsorgung nur durch Fachbetriebe!
- Bauschutt: Entsprechende Abfälle müssen fachgerecht entsorgt werden und gehören nicht in den Gartenschuppen
- Benzin, Lacke, Farben: Diese Stoffe sind leicht entzündlich und stellen eine erhebliche Brandgefahr dar. Außerdem belasten sie die Umwelt.
- Giftige Gase: Die Lagerung von giftigen Gasen im Gartenhaus ist verboten und kann zu schweren Gesundheitsschäden führen.
- Öle und Reinigungsmittel: Diese Flüssigkeiten können bei unsachgemäßer Lagerung das Grundwasser verunreinigen.
Dürfen Gasflaschen im Gartenhaus gelagert werden?
Diese Frage beschäftigt viele Gartenbesitzer: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gasflaschen im Schuppen gelagert werden. Heißt: Der Schuppen muss gut belüftet sein und die Gasflasche muss stehend und mit geschlossenem Ventil gelagert werden.
Lebensmittel ziehen Ratten an
Auch Lebensmittel wie Äpfel oder Kartoffeln sollten nicht im Gartenhaus gelagert werden. Sie ziehen Ratten und andere Schädlinge an. Saatgut sollte in luftdichten Behältern aufbewahrt werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Achtung Bußgeld! Hier drohen bis zu 100.000 Euro!
Werden die Vorschriften des KrWG nicht eingehalten, kann das Umweltamt hohe Bußgelder verhängen - hier sind bis zu 100.000 Euro möglich! Es lohnt sich also, den eigenen Gartenschuppen regelmäßig zu kontrollieren und sicherzustellen, dass keine verbotenen oder gefährlichen Gegenstände darin gelagert werden.