Flug fällt aus oder ist verspätet?
Wetterbedingte Flugprobleme - diese Rechte habt ihr als Reisende

Unwetter, Schnee, Nebel – das Wetter sorgt nicht selten dafür, dass Flugzeuge nicht abheben können. Für die Fluggäste bedeutet das: Verspätung. In einigen Fällen steht euch dann eine Entschädigung zu – in anderen hingegen nicht. Wir verraten euch, wann ihr als Reisende welche Rechte habt.
Außergewöhnliche Umstände: Wann steht mir eine Entschädigung zu, wann nicht?
Die sogenannte EU-Fluggastrechteverordnung sieht vor, dass Passagieren ab drei Stunden Verspätung eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zusteht – sofern es sich um eine EU-Airline handelt. Die genaue Höhe der Entschädigungssumme richtet sich je nach Strecke des geplanten Fluges: Für Flüge bis 1.500 Kilometer Entfernung gibt es 250 Euro, für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km 400 Euro und für Flüge über mehr als 3.500 km 600 Euro.
Das Anrecht auf diese Entschädigung entfällt jedoch in bestimmten Fällen. Und zwar dann, wenn die Airline die Verspätung nicht selbst zu verantworten hat. Das ist etwa der Fall, wenn es sich um sogenannte außergewöhnliche Umstände handelt. Dazu gehören:
- schlechtes Wetter (wie Schnee, Eis, Nebel, Gewitter),
- aber auch ein Vulkanausbruch.
Was euch in einem solchen Fall dennoch zusteht: bestimmte Betreuungsleistungen der Airline – und zwar schon ab einer Verspätung von zwei Stunden, wie der ADAC auf seiner Website erklärt. Bedeutet: Die Airline muss für Essen und Getränke sorgen; euch die Möglichkeit geben, zu telefonieren oder Mails zu schreiben und im Zweifel sogar eine Hotelübernachtung organisieren. Übrigens: Mögliche Kosten, die anfallen, um das Hotel zu erreichen, muss die Airline euch erstatten.
Ebenso könnt ihr von der Airline verlangen, dass sie euch einen Alternativflug zur Verfügung stellt oder aber ihr entscheidet euch dafür, euch die Ticketkosten erstatten zu lassen, solltet ihr auf einen Ersatzflug verzichten – etwa weil ihr durch die Verspätung einen Termin verpasst habt und nun keinen Flug mehr benötigt.
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Schlechtes Wetter nur eine üble Ausrede? Verbraucherschützer warnen
Es komme jedoch vor, so warnt das Fluggastrechteportal FairPlane auf seiner Website, dass Airlines schlechtes Wetter nur als Ausrede für eine Verspätung nutzen. So möchte man umgehen, Entschädigungen zahlen zu müssen.
Man mache sich den Umstand zunutze, dass „ein Passagier [...] selten den Überblick über die Wetterdaten“ hat, so heißt es. Wer jedoch gegen die Entscheidung der Airline vorgehen möchte, weil er glaubt, dass die Airline lügt, der brauche in der Regel die Unterstützung eines Anwalts. Ansonsten „sind die Chancen gering, sich gegen die Fluglinie durchzusetzen“.
Wetterbedingte Flugverspätung: Wann muss die Airline eine Entschädigung zahlen?
Von Entschädigungszahlungen frei machen kann sich eine Fluggesellschaft hingegen nicht, wenn sie die Verspätung selbst zu verantworten hat. Beispielsweise, weil sie das Flugzeug im Winter nicht rechtzeitig enteist hat. Denn wie FairPlane erklärt, ist „die Vereisung eines Flugzeuges [...] ein vorhersehbarer Umstand, dem die Fluglinie problemlos vorbeugen kann“.
Sollte es aufgrund dessen zu massiven Verspätungen kommen, könnt ihr euren Anspruch auf eine Entschädigung bei der entsprechenden Airline geltend machen.
Interessant: Auch wenn ihr im Rahmen einer Pauschalreise unterwegs seid, könnt ihr neben einer möglichen Reisepreisminderung, die ihr bei eurem Reiseveranstalter geltend macht, auch eine Entschädigungszahlung von der Airline verlangen. (vho)