Holz verbrennen ist nicht nachhaltig
Verbot von Kaminöfen wegen Feinstaub: Das sagt das Umweltbundesamt
Heizen mit Holz – das ist vermeintlich umweltfreundlich, weil es ja ein nachwachsender Rohstoff ist und weil es prinzipiell klimaneutral ist. Aber stimmt das? Derzeit gibt es große Unsicherheiten, was den Weiterbetrieb von Kaminöfen betrifft und wie nachhaltig unser Holz wirklich ist. Wir klären mit Hilfe des Umweltbundesamts (UBA) auf.
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Worum geht es bei den Kaminöfen?

Die Vorlage für das neue Heizungsgesetz sieht vor, dass Kaminöfen ab 2025 nicht mehr verbaut werden dürfen, bzw. ausgetauscht werden müssen, wenn sie bestimte Grenzwerte nicht einhalten. Dies regelt die Novellierung der 1. BImSchV (Bundesimmissionsschutzgesetzverordnung), nach der bis Ende 2024 veraltete Einzelraumfeuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen – wenn sie die Grenzwerte nicht einhalten.
Bei den Kaminöfen geht es aber nicht nur um das Holz, das verbrannt wird, sondern vor allem um gesundheitsgefährdenden Feinstaub. Wir haben mit dem Umweltbundesamt über die Gefahren gesprochen.
Feinstaub macht krank und unsere Wälder wachsen nicht schnell genug nach

Es gibt zwei gewichtige Gründe, warum das UBA das massenhafte Verfeuern von Holz nicht gut heißen will: Der bei der Verbrennung entstehende Staub macht krank und wir haben schlichtweg nicht genug Holz für alle.
„Holz ist ein begrenzter Rohstoff. Wenn die Waldfläche insgesamt nicht zunimmt, ist die Verbrennung nicht kohlenstoffneutral“, sagte Andreas Eisold im Gespräch mit dem Autor. „Würde der globale Energiebedarf nur mit Holz gedeckt, wären die Wälder der Welt nach einem Jahr nahezu ausgelöscht“, heißt es in einer aktuellen Aussendung mehrerer Umweltverbände. Holz dürfe deshalb nur in Ausnahmefällen zum Heizen genutzt werden, wenn es keine Alternative gebe. „Wenn die Nachfrage nach Pellets weiter steigt, reichen die heimischen Sägereste absehbar nicht aus und es muss verstärkt auf Importe zurückgegriffen werden. In vielen Pellet-Exportländern wie Estland oder Rumänien mehren sich bereits jetzt Berichte über Einschläge in artenreichen Naturwäldern.“
Warum ist Feinstaub so gefährlich und welche Krankheiten ruft er hervor?
Das Umweltbundesamt konnte durch Messungen in den Gegenden Zusatzbelastungen beim Feinstaub registrieren, wo es großen Holzabsatz gab und wo es beim Kauf von Kaminöfen zu Engpässen kam.
„Eine einzelne Anlage stellt kein Problem dar, es sei denn die direkten Nachbarn haben ein Problem damit. Aber wenn viele Holzheizungen eingesetzt werden, dann ist das eine relevante Zusatzbelastung. Das geht auf Kosten der Gesundheit und das ist aus Sicht des Umweltbundesamtes nicht vertretbar“, sagt Eisold. „Bei der Verbrennung von Holz werden gesundheitsgefährdende Schadstoffe freigesetzt, wie Feinstaub, Dioxine, Furane. Die Feinstaubemissionen von Kleinfeuerungsanlagen, wie z. B. Kaminen, die in erster Linie in Privathaushalten installiert sind, haben einen erheblichen Anteil an den Gesamt-Feinstaubemissionen in Deutschland. Holzöfen und Heizkessel für feste Brennstoffe stoßen mehr Feinstaub aus als die gesamten Motoren im Straßenverkehr“, so das UBA weiter.
Die Krankheiten, die durch Feinstaub ausgelöst werden, reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen und einer erhöhten Thromboseneigung, so das Umweltbundesamt.
Darum ist Holz nicht klimaneutral - dennoch gibt es Ausnahmen

„Holz sollte aus Klimaschutzgründen vorzugsweise stofflich genutzt werden, also als Baumaterial oder zum Möbelbau“, so das Umweltbundesamt. „Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist Heizen mit Holz nicht klimaneutral. Denn neben Emissionen während Ernte, Aufbereitung und Transport des Holzes muss bei der Bewertung der Klimarelevanz von Holzenergie der Einfluss der Holzentnahme auf die Kohlenstoffsenkenleistung der Wälder berücksichtigt werden“. So würden Wälder mehr und mehr zu einer CO2-Quelle werden.
Der Gesetzgeber schreibt nun vor, dass Kaminöfen Schadstoff-Grenzwerte von 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas nicht überschreiten dürfen. Tun sie dies nicht, müssen sie stillgelegt werden. Öfen, die nach dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, erfüllen meist die Abgasnorm. Insofern ist der Einbau neuer Kaminöfen nicht verboten, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen.
Ende 2024 ist Schluss? Folgende Ausnahmen sind erlaubt:
- Kamine, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden und nicht versetzt worden sind
- offene Kamine, die nicht öfter als an acht Tagen im Monat für nicht länger als je 5 Stunden verwendet werden
- nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Leistung von weniger als 15 kW
- Öfen und Kamine, die die einzige Heizquelle für eine Wohneinheit sind
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(osc)