Kommentare zum Verbot
Schottergarten-Verbot: richtig oder falsch?
Das Land Baden-Württemberg verbietet Schottergärten. Unter der grün-schwarzen Landesregierung hat der Landtag ein neues Naturschutzgesetz beschlossen. In dem geht es vor allem um mehr Artenschutz und den Einsatz weniger Pestizide. Das Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken hat dabei besonderen Symbolwert für den Artenschutz. Denn das geht uns alle an. Im Video sehen Sie, warum das Verbot von Schottergärten sinnvoll ist.
Schottergärten müssen umgestaltet werden
Schottergärten waren in Baden-Württemberg schon vorher nicht zulässig. Das Verbot soll in der Gesetzesnovelle nun klargestellt werden.
Unsere Kommentare zu diesem Thema, zu dem jeder eine Meinung hat.
Kommentar contra Schottergarten-Verbot:
Das Verbot hat Symbolwert auf Kindergartenniveau – sonst nix.

Nur ganz alte Schottergärten dürfen bleiben
Bereits existierende Schottergärten müssten im Zweifel beseitigt oder umgestaltet werden, sagte ein Ministeriumssprecher. "Wir setzen vor allem auf Kooperation, die Einsicht der Eigentümer und die Überzeugungskraft der Verwaltung vor Ort." Grundsätzlich müsse der Hauseigentümer von sich aus Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen - es sei denn, die Gärten seien älter als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung, die nach Angaben des Ministeriums schon seit Mitte der 1990er Jahre existiert.
Hier sind Schottergärten auch verboten
Andere Bundesländer verbieten Schottergärten nicht generell. Sie setzen eher auf Aufklärung der Bürger. Ausnahme: Bremen. In der Stadt Bremen müssen bei Neubauten Flachdächer begrünt und Freiräume bepflanzt werden. Ein entsprechendes Gesetz hatte die Stadtbürgerschaft im Mai 2019 beschlossen.
Auch kommunale Bauordnungen können Schottergärten einen Riegel vorschieben. In Nordrhein-Westfalen haben beispielsweise Xanten, Herford, Paderborn, Bonn und Dortmund Schottergärten in Neubaugebieten mit Hilfe des Bebauungsplans verboten.
In Bayern ist Erlangen vorangegangen, in Hessen haben einige Gemeinden im Kreis Kassel in Bebauungsplänen Vorgaben gemacht, die einen Mindestanteil an Vegetationsfläche auf dem Grundstück vorschreiben oder Schotterflächen ganz verbieten.
Solche Vorschriften gelten jedoch nur für neue Anlagen, bestehende Gärten genießen Bestandsschutz.
Alternativen für Schottergärten gesucht?
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