Nebel, Frost, Laub, Gülle und Wild
Autofahren im Herbst: Das sind die größten Gefahren
von Oliver Hantke

In Gedanken sind wir manchmal auch im Herbst noch im Sommermodus, vor allem wenn es noch einmal sehr milde Tage im Oktober oder sogar im November gibt. Doch die Sicherheit ist trügerisch. Von einem Tag auf den anderen, nach vielen Wochen und Monaten, treten oft überraschend Wetter-Gefahren auf. Die größten Gefahren im Herbst sind Nebel, Frost, Laub und Wildwechsel. Wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie auf eine dieser Gefahren treffen, erklären wir Ihnen in den folgenden Abschnitten.
Gefahr von Reifglätte, gefrierende Nässe und angefrorenem Laub

Bei klarem Himmel können die Temperaturen in den Herbst-Nächten in den Keller stürzen. Wenn es sogar Richtung Gefrierpunkt geht, kann es sehr gefährlich werden: Es drohen Glätte durch Reif oder gefrierende Nässe oder durch angefrorenes Laub.
Besonders in Tal- und Muldenlagen, auf Brücken und auf freiem Feld müssen wir auch plötzlich bei Temperaturen knapp über Null Grad auf dem Thermometer mit glatten Straßen rechnen, da es am Erdboden schon kälter als in der Luft sein kann.
Tipp: Fahren Sie vorsichtig, vorausschauend, nicht dicht auf und vermeiden Sie ruckartiges Lenken.
Lese-Tipp: Schneeglätte, Reifglätte, Glatteis und Eisglätte - Was sind die Unterschiede?
Laub macht die Straßen zusätzlich rutschig

Egal, ob es mild, nass oder kalt ist – wenn Laub auf der Straße ist, ist es grundsätzlich gefährlich. Denn durch Laub verlängert sich der Bremsweg. Deswegen sollten Autofahrer auf jeden Fall langsam fahren und noch größeren Abstand halten.
Wie bei Eis auf den Straßen gilt: Fahren Sie vorsichtig, vorausschauend, nicht dicht auf und vermeiden Sie ruckartiges Lenken.
Lese-Tipp: Das Laub muss weg: Bis zu 50.000 Euro Strafe drohen
Bauernglatteis durch Gülle

Schlamm und Güllereste können besonders an Acker- und Feldeinfahrten zu rutschigen Straßenverhältnissen führen. Das wird auch als Bauernglatteis bezeichnet, nicht nur wenn es überfriert.
Faustformel für die Winterreifen beachten
Winterreifen nutzen dem Autofahrer auch schon bei einstelligen Plusgraden. Denn sie haben einen besseren Halt auf kaltem Asphalt. Wenn Sie als Autofahrerin oder Autofahrer die Faustformel „von Oktober bis Ostern (von O bis O)“ beachten, sind Sie auf der sicheren Seite. Spätestens aber wenn der erste Schnee fällt, sollten alle Autos mit Winterreifen oder den sogenannten Ganzjahresreifen ausgerüstet sein.
Lese-Tipp: Von O bis O - gibt es eine Pflicht und was ist mit Ganzjahresreifen?
Video: Winterreifen im Test - wo gibt es die besten Schnäppchen?
Bei Nebel: Sichtweite ist gleich Fahrgeschwindigkeit
Bei eingeschränkter Sicht durch Nebel gilt grundsätzlich: Fuß vom Gas und vorausschauend fahren! Die Faustformel "Sichtweite ist gleich Fahrgeschwindigkeit“ hilft, Unfälle zu vermeiden. Konkret bedeutet das: Liegt die Sicht bei weniger als 50 Metern, darf der Tacho nicht mehr als 50 km/h anzeigen – das steht auch so in §3 I 1 der Straßenverkehrsordnung. Zur Orientierung dienen die Leitpfosten am Straßenrand, die auf Landstraßen und Autobahnen im 50-Meter-Abstand stehen.
Die sind auch als Anhaltspunkt wichtig, wenn es um den Einsatz der Nebelschlussleuchte geht. Denn sie sollte nicht voreilig eingeschaltet werden: Sie kann andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen gefährlich blenden. Wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, ist sie allerdings sinnvoll. Also nur dann, wenn man den übernächsten Leitpfosten bei "dicker Suppe" nicht mehr erkennen kann, darf man das Nebelrücklicht einschalten.
Es folgt also: Wenn Sie die Nebelschlussleuchte einschalten, dürfen Sie auch nicht schneller als 50 km/h fahren.
Wann darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten?

Wann dürfen Nebelscheinwerfer angemacht werden?
Und wann ist der Einsatz von Nebelscheinwerfernfällig? Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Zusätzlich dürfen dann Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Es kommt also auf die erhebliche Sichtbehinderung durch schlechtes Wetter an. Denn wie Nebelrückleuchten bedeuten auch Nebelscheinwerfer immer eine gewisse Blendungsgefahr für den Gegenverkehr.
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel lohnt es sich oft sogar, bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern das Abblendlicht durch Standlicht zu ersetzen. Dann hat man nicht das Problem der Eigenblendung im Nebel. Keine Sorge, dass steht auch so in der Straßenverkehrsordnung: "Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten". Aber nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss angebracht sind.
Lese-Tipp: Der aktuelle Blick in die Wetterwoche
Achtung Wildwechsel! Wildunfälle häufig in der Dämmerung

Der ADAC rät bei Wild auf der Straße: „Man darf auf gar keinen Fall ausweichen, man muss das Lenkrad festhalten, man muss versuchen, zu bremsen, und man muss in Kauf nehmen, das Tier zu überfahren."
Das ist für Tierfreunde vielleicht bitterer Rat, aber er kann verhindern, dass das Fahrzeug ins Schleudern kommt und Lebensgefahr für die Insassen und andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer besteht. Kein Airbag rettet die Insassen, wenn das Auto mit hoher Geschwindigkeit gegen einen Straßenbaum prallt oder sich überschlägt.
Video: Diese Maßnahmen gegen Wildunfälle gibt es schon
Motorradfahrer leben in dieser Jahreszeit besonders gefährlich
Für Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gilt: Auf herbstlichen Straßen muss besonders langsam gefahren werden. Auf zwei Rädern sind Verkehrsteilnehmer bei Glätte und Wildwechsel natürlich besonderen Gefahren ausgesetzt. Zwischen Wild und Fahrer oder Fahrerin gibt es keine Windschutzscheibe, zum Asphalt hin keine Knautschzone.
Lese-Tipp: Ist der Winter in Sicht? Ausblick für die nächsten 42 Tage
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(oha)