Zahlen, bitte!

Winterreifen, Eiskratzen und Co. - diese fetten Bußgelder drohen Autofahrern

von Letizia Vecchio

Im Winter gilt es bei der Autowäsche einiges zu beachten.
Im Winter die Scheiben freizukratzen, macht keinen Spaß. Lasst ihr es sein, drohen aber ordentliche Bußgelder.

Der Winter ist sicher nicht die Lieblingsjahreszeit vieler Autofahrer: Zunehmende Dunkelheit erschwert die Sicht, glatte Straßen können die Fahrt zu einer unangenehmen Rutschpartie machen – und dann drohen teilweise auch noch wirklich hohe Bußgelder. Worauf Autofahrer achten sollten!

Scheiben vorheizen bei laufendem Motor? Das wird teuer

Philipp Schulze
Freikratzen? Nervt definitiv. Bußgelder aber auch. Foto: Philipp Schulze/dpa/Archivbild

Jeder kennt es, keiner mag es. Nach einer eisigen Nacht müssen die Autoscheiben von Schnee und Eis befreit werden. Eine mühselige Angelegenheit, bei der einem regelrecht die Finger abfrieren. Viele Autofahrer wollen es sich da einfach machen und kratzen nur ein kleines Fensterchen auf der Fahrerseite frei.

Aber Vorsicht, wer sich erwischen lässt, wird zur Kasse gebeten: zehn Euro kostet das mindestens. Ebenfalls nicht erlaubt: Den Motor laufen zu lassen, um die Frontscheibe so schon zu beheizen. Dann wird’s nämlich richtig teuer: 80 Euro sind fällig – und der Umwelt schadet es auch.

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Reifen wechseln - oder lieber nicht?

Rotes Auto mit Weihnachtsbaum in einer Schneelandschaft Modellbau  Red car with Christmas tree in a snowy landscape model building
Im Bußgeldkatalog nicht aufgeführt, vielleicht aber trotzdem keine gute Idee: Den Weihnachtsbaum auf dem Dach des eigenen Autos zu transportieren.

Bei den zunehmend warmen Wintern mag der ein oder andere versucht sein, sich die teuren Winterreifen inklusive Wechsel gleich zu sparen. Vorsicht aber, wenn es doch richtig kalt wird und sogar schneit. Dann wird man mit 60 Euro zur Kasse gebeten. Ungleich teurer wird es, wer dann noch einen Unfall baut: 120 Euro werden dann fällig. Zudem droht Punkt in Flensburg anzufallen.

Lieber schneefrei fahren

Hättet ihr es gewusst? Wer mit Schnee auf dem Autodach unterwegs ist, macht sich ebenfalls einer Ordnungswidrigkeit „schuldig“. Denn der weht beim Fahren vom Fahrzeug und kann so andere Verkehrsteilnehmer behindern. Deswegen kostet das 25 Euro.

Wo wir schon beim Thema sind: Auch das Kennzeichen darf nicht von Schnee verdeckt sein – hier fällt das Bußgeld zwar wirklich gering aus, allerdings könnt ihr die fälligen fünf Euro besser in einen Kaffee inklusive Croissant an der Tankstelle investieren.

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Abblendlicht - nicht nur, wenn es dunkel ist

Im Winter sind die Stunden, in denen es hell ist, rar gesät. Wenn es dann noch schneit, artet das oft in Verkehrschaos aus. Umso wichtiger ist es, auf die richtige Beleuchtung zu achten. Selbst wenn es tagsüber schneit, muss das Abblendlicht am Auto eingeschaltet sein. Passiert das nicht, kostet das innerorts 25 Euro. Außerorts wird es noch teurer, nämlich 60 Euro, plus ein Punkt.

Wer dann noch irgendetwas versehentlich demoliert, muss nicht nur einen möglichen Blechschaden begleichen, sondern auch noch 90 Euro an das Ordnungsamt blechen. (eve)

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