Wer haftet für Häuser und Autos?

Sturmschäden und Wasserschäden: Haftpflicht, Kasko, Hausrat - welche Versicherung ist zuständig?

Im sächsischen Königswalde räumen Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr am Freitagabend (11.05.2012) einen durch orkanartige Windböen umgestürzten Baum aus dem Weg. Heftige Unwetter und Gewitter sind auch in der Nacht zum Samstag über die Region hinweggezogen. Foto: Bernd März dpa/lsn  +++(c) dpa - Bildfunk+++
Wenn ein Baum durch einen Sturm umknickt, wer bezahlt den Schaden?

Wer nach einem heftigen Sturm oder schweren Überschwemmungen vor den Trümmern seines Eigenheims steht, Schäden an Fahrzeugen, Kleidung oder Mobiliar zu beklagen hat, braucht einerseits gute Versicherungen und muss andererseits einiges beachten, um den vollen Schadenersatzanspruch geltend machen zu können.

Umgestürzte Bäume und beschädigte Häuser: Wer haftet für Sturmschäden?

Bei Schäden am Haus, am Auto, Kleidung oder Mobiliar hast du Anspruch auf Schadensersatz, sofern du eine Hausratversicherung besitzen.

Wenn der Sturm beispielsweise eine verschlossene Tür eindrückt, der Hagel ein Dach oder die Fassade zerschlägt oder Regen Möbel oder Kleidung beschädigt, dann übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung - und zwar zum Neuwert.

Wichtig zu wissen: Das Unwetter muss zunächst das Haus beschädigt haben. Falls der Schaden durch ein offen stehendes Fenster entstanden ist, zahlt die Versicherung nicht.

Hausrat- und Kaskoversicherung: Diese Versicherungen haben die Deutschen

Versicherungen in Deutschland
Wie gut sind die Deutschen versichert? Anteil der Befragten die die verschiedenen Versicherungen abgeschlossen haben.

Keine allumfassende Versicherung bei Sturmschäden: Wer kommt für welche Schäden auf?

Eine allumfassende Sturmschadenversicherung ist kaum zu finden. Es ist wichtig zu unterscheiden, wo welcher Schaden passiert:

  • Schäden an Haus oder Wohnung → Wohngebäudeversicherung
  • Schäden an Kleidung und Gegenständen Hausratversicherung
  • Schäden am Auto → Kaskoversicherungen
  • Schäden durch Überschwemmungen → Elementarschaden-Versicherung


Wichtig zu wissen: Bei Sturm gilt die Grundregel: Der Wind muss mit Stärke 8 - das sind mindestens 61 km/h - geweht haben, sonst muss die Versicherung nicht zahlen.

Hausbesitzer aufgepasst: Das musst du bei der Wohngebäudeversicherung beachten

21.10.2021, Niederlande, Barendrecht: Eine Frau steht einen Tag nach dem Sturm vor einem beschädigten Haus im Wohngebiet Ter Leede. Starke Sturmböen haben in den Niederlanden Schäden verursacht. Mehrere Menschen wurden etwa durch herabfallende Dachziegel und entwurzelte Bäume leicht verletzt, wie die Behörden am Donnerstag (21.10.2021) mitteilten. Foto: Robin Utrecht/ANP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Wer zahlt, wenn ein Sturm Haus und Garten verwüstet?

Eigenheimbesitzer sollten neben der Feuerversicherung auch eine Sturmversicherung abschließen. Darin eingeschlossen sind sowohl die Kostenübernahme bei Schäden, die durch die direkte Einwirkung des Sturms entstanden sind, aber auch die Folgekosten durch weitere Schäden.

Wenn ein Sturm also das Dach deines Hauses abgedeckt hat und es reinregnet, ist auch der Folgeschaden durch den Regen mitversichert. Dies gilt nicht für im Bau befindliche Gebäude - für die ist eine zusätzliche Bauleistungs- und Bauwesenversicherung nötig.

Hausratversicherung zahlt nicht immer – das sind die Ausnahmen

Wenn Gegenstände deines Hausrats durch die Unwetter in Mitleidenschaft gezogen wurden, zahlt die Hausratversicherung – natürlich nur, wenn sich die Gegenstände zum Zeitpunkt des Unwetters im Haus / in der Wohnung befunden haben. Ausnahme: Antennen und Markisen, die außen angebracht sind, werden ebenfalls mitversichert.

Der Versicherungsschutz erlischt, wenn Schäden durch offen stehende Türen oder Fenster entstanden sind.

Diese Sturm- und Wasserschäden an Autos übernimmt die Kaskoversicherung

21.10.2021, Berlin: Im Stadtteil Lichterfelde hat der Sturm einen großen Ast von einem Baum gerissen. Der Ast ist auf ein Auto gefallen. Der erste starke Herbststurm des Jahres zieht über Deutschland. Foto: Wolfram Steinberg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Bitter: Wenn dicke Äste oder gar ein ganzer Baum aufs Auto fällt.

Stürzen Dachziegel, Äste oder gar Bäume auf dein parkende Fahrzeug, ist dein Kfz-Versicherer der passende Ansprechpartner. Konkret ist das ein Fall für die Teilkasko-Versicherung (ab Windstärke 8), die dir im besten Fall den Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt. D.h. dir wird der Wert eines gleichaltrigen, gebrauchten Wagens erstattet. Speziell beachten solltest du in diesem Fall, welche konkreten Regelungen bei Lackschäden und vereinbarten Selbstbeteiligungen in deinem Vertrag festgeschrieben wurden.

Die Vollkasko-Versicherung reguliert Sturmschäden natürlich auch - die Selbstbeteiligung erlischt jedoch nicht. Solltest du mit bereits umgestürzten Bäumen kollidieren (oder anderen vom Sturm verwehten Gegenständen), haftet ebenfalls die Vollkasko. Ist die Flut- oder Überschwemmungsgefahr hinreichend bekannt, haftet die Vollkasko bei Wasserschäden (beispielsweise durch im Wasser geparkte Autos, Wasser im Ansaugtrakt oder im Motor) nur eingeschränkt.

Wichtig: „Elementargefahren“ müssen in der Versicherung abgedeckt sein

Grundsätzlich fällt ein durch Starkregen vollgelaufener Keller auch in die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, allerdings nur, wenn du beim Abschluss den Bereich „Weitere Elementargefahren“ eingeschlossen hast. Abgedeckt sind damit Überschwemmungen, Überflutungen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche, Schneedruck und Lawinen.

Sturmschäden? So erhalten Sie Ihr Geld im Schadensfall

  1. Melde den Schadensfall umgehend deiner Versicherung. Spätestens innerhalb einer Woche muss der Schaden benannt werden. Wichtig: Damit die Versicherung den Schaden feststellen kann, solltest du alles unterlassen, was eine Schadensfestellung erschweren könnte – sonst setzt du deinen Versicherungsschutz aufs Spiel!
  2. Bleib stets bei der Wahrheit! Du solltest sicherheitshalber vor Beginn der Aufräumarbeiten Fotos machen und zusätzlich alle Gegenstände auflisten, die beschädigt oder zerstört worden sind.
  3. Du wohnst zur Miete? Wende sich direkt an deinen Vermieter. Ein Unwetterschaden ist Sache des Vermieters. Dieser muss sich die Kosten dann von seiner Versicherung zurückholen.

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