Radfahren bei Schnee und Eis

Radfahren im Winter: Bei Kälte sicher Fahrrad fahren

Eine Frau schiebt am Montagmorgen (29.11.2010) ihr Fahrrad über eine verschneite Kreuzung in der bayerischen Landeshauptstadt München (Oberbayern). Mit mehreren Zentimetern Neuschnee hat in der vergangenen Nacht der Winter in weiten Teilen Bayerns Einzug gehalten. Foto Peter Kneffel dpa/lby  +++(c) dpa - Bildfunk+++

Vor allem in Städten ist das Fahrrad oft das schnellste Verkehrsmittel. Es steht immer unmittelbar zur Verfügung, man kann die kürzeste Route wählen und sich auch ein bisschen als Apshalt-Cowboy profilieren. Das haben viele Großstädter erkannt und sie nutzen das Fahrrad auch mehr und mehr im Winter.

Allerdings birgt das eifrige Strampeln durch die Straßenschluchten und Parks bei Schnee, Kälte und Eis auch Gefahren. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat zudem für Auto- und für Radfahrer Konsequenzen. Liegt nämlich beispielsweise Schnee auf dem Radweg, während die Straße geräumt ist, darf der Radler auf die Fahrbahn. Heißt: Autos und Räder müssen sich bei den widrigen Bedingungen die Straße teilen. Das erfordert besondere Rücksicht.

Radfahrer sollten im Winter aus ureigenem Interesse für Sicherheit an ihrem Gefährt und an ihrer Kleidung sorgen.

Licht ist von zentraler Bedeutung

Gerade im Winter leidet die Fahrradtechnik besonders. Gute Schmiermittel wie dünnes Öl oder Teflonfette schaffen Abhilfe, schreibt der TÜV. Ein bisschen Fett am Schloss sorgt dafür, dass man es auch mit klammen Fingern noch bedienen kann. Außerdem schützt Öl Kette und Schaltung vor aggressivem Streusalz.

Klar ist, dass man unbedingt auf eine gute Beleuchtung achten muss. In viele Städten ist die Polizei richtiggehend scharf darauf, Radler auf ihre Beleuchtung hin zu kontrollieren. Doch nicht nur wegen des Geldes sollte man mit ausreichend Licht unterwegs sein.

Bei den Scheinwerfern ist seit 2006 eine höhere Lichtleistung von mindestens zehn Lux vorgeschrieben. Ältere Modelle dürfen zwar unbegrenzt weiter genutzt werden; ihr Austausch ist aber nach Ansicht von TÜV SÜD dringend zu empfehlen.

Wenn Sie ein neues Rad kaufen, achten Sie darauf, ob es über einen Nabendynamo verfügt. Denn die laufen so viel leichter, dass ein zusätzlicher Kraftaufwand beim Treten praktisch nicht mehr spürbar ist. Außerdem arbeiten sie nahezu unhörbar. Ein Dynamo ist gesetzlich vorgeschrieben. Einzig Fahrräder unter elf Kilogramm dürfen mit reinen Batterieleuchten ausgerüstet sein, so der TÜV.

Neben den Leuchten selbst schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) auch Reflektoren vorn und hinten sowie an Pedalen und seitlich an den Rädern vor. Wer Speichenreflektoren nicht mag, kann alternativ Reifen mit Reflexstreifen kaufen oder die modernen dünnen Speichenüberzüge aus rückstrahlendem Material anbringen. Alle 'Lichttechnischen Einrichtungen' am Fahrrad müssen ein Prüfzeichen tragen. Es ist meist die so genannte K-Schlange, also eine Wellenlinie hinter dem Buchstaben K. Ein alternatives Zulassungszeichen ist ein großes E in einem Kreis.

Spikes und Warnwesten

Durch eine verschneite Allee in Garmisch-Partenkirchen fährt am 24.10.2003 ein Mann mit einem Fahrrad. Es ist nicht zu übersehen: Der Winter steht vor der Tür...

Auch im Reifensegment hat sich viel getan. So gibt es mittlerweile richtiggehende Winterreifen für Fahrräder. Auch Spikes sind erlaubt.

Warnwesten kommen langsam im Mode. Man muss die neongelben oder orangenen Teile nicht schön finden, doch Fakt ist: Man wird sehr viel besser gesehen damit. Außerdem sind sie ein zusätzlicher Windschutz und das ist bei den winterlichen Temperaturen ja auch nicht schlecht.

Reflexbänder und Helm erhöhen Sicherheit

Abnehmbare Reflexbänder sind eine gute Alternative. Man kann sie, wenn man im Büro oder auf einer Party angelangt ist, wieder ungesehen machen. Doch auf dem Rad bürgen sie für mehr Sicherheit.

Natürlich sollte gerade im Winter der Fahrradhelm nicht fehlen. Es besteht nun mal bei Dunkelheit, Nässe und Glätte eine erhöhte Unfallgefahr. Außerdem ist bei Glätte und durch Granulat und Salzkörnchen der Bremsweg der Autos länger. Daher ist das Verzichten auf einen Helm wirklich falsche Eitelkeit. Und: Bei Kälte ist es unter dem Helm ja auch schön warm. Es ist auch erlaubt, beispielsweise mit einem Skihelm zu fahren. Die sind ja meist so gebaut, dass auch die Ohren geschützt sind.

Besondere Vorsicht ist natürlich im Winter in den Städten geboten, die über ein Straßenbahn-Netz verfügen. Die Schienen sind im Winter glatter als im Sommer.

Mit Material von TÜV Süd