Es gibt Ausnahmen beim Ende der Kamine

Gesundheitsgefährdender Feinstaub: Darum sollen Kaminöfen 2025 stillgelegt werden

von Oliver Scheel

Es ist eine wohlige Wärme, die durch das Verfeuern von Holz im eigenen Kamin entsteht. Allerdings wird die Luft nicht nur warm, sondern auch schmutzig. Feinstaub. Ein Forscherteam hat nun herausgefunden, dass Feinstaub das Lungenkrebsrisiko erhöhen kann. Deswegen beschloss der Gesetzgeber schon vor längerem ein Verbot von Kaminöfen, wenn sie bestimmte Schadstoff-Werte überschreiten. Dies tritt Ende 2024 ein. Es gibt aber viele Ausnahmen.

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Autoren der Studie: Luftverschmutzung muss reduziert werden

13.04.2023, Südkorea, Seoul: Seoul ist am Morgen von dichtem Feinstaub verhangen. Foto: Uncredited/YNA/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Feinstaub über Seoul. Er entsteht durch Emissionen aus Kraftfahrzeugen, Kraft- und Fernheizwerken, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern

Luftverschmutzung durch Feinstaub kann das Lungenkrebsrisiko erhöhen. Vor allem bei bereits bestehenden Mutationen wird die Tumorentstehung begünstigt. Das ist das Ergebnis einer Studie, die bereits im September 2022 auf der Jahrestagung der European Society for Medical Oncology (ESMO) in Paris vorgestellt wurden und nun im Fachjournal „Nature“ erschien. Feinstaubpartikel mit einem Durchmesser von weniger als 2,5 Mikrometern (PM2.5) können die Lunge nachhaltig schädigen. Diese Partikel sind so klein, dass sie bis tief in die Atemwege eindringen können.

„Zusammenfassend liefert die aktuelle Studie starke Argumente dafür, dass die Belastung mit PM2.5 mit der normalen Atemluft die Entstehung von Lungenkarzinomen fördern kann – wenn auch in geringerem Ausmaß, als dies ein Teil der Bevölkerung durch Zigarettenkonsum für sich selbst in Kauf nimmt“, sagte Martin Göttlicher, Direktor des Instituts für Molekulare Toxikologie und Pharmakologie am Helmholtz Zentrum München. Deshalb, so die Autoren der Studie, müssten die Luftschadstoffe vor allem in den Städten reduziert werden.

20 Prozent der gesamten Feinstaubemissionen entfällt auf Holzheizungen

Auch der Präsident des Umweltbundesamts (UBA), Dirk Messner, warnte unlängst vor der massiven Feinstaubbelastung durch Holzheizungen. „Mittlerweile entfallen mehr als 20 Prozent der gesamten Feinstaubemissionen auf Holzheizungen. Das ist ungefähr die Größenordnung der Emissionen aus dem Straßenverkehr. Vor allem Einzelraumfeuerungen wie Kamine und Öfen, von denen wir über 11 Millionen in Deutschland haben, stellen eine wesentliche Feinstaubquelle dar“, sagte Messner. Daher lehnt das UBA die Förderung von Holzheizungen ab und fordere höhere Standards in Bezug auf die Luftreinhaltung.

Nach einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll unter anderem das Heizen mit Biomasse wie etwa Holz nur in Bestandsgebäuden eine Option bleiben, in denen andere Lösungen nicht machbar oder sinnvoll sind, etwa wegen des Denkmalschutzes. Mit dem Gesetz soll im Sinne des Klimaschutzes der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden.

Zudem sei Holz ein begrenzter Rohstoff und wichtiger Speicher von Kohlenstoff. Es sollte in Maßen und in langlebigen Produkten genutzt werden, mahnt die Behörde. „Daher sollten Sie aus gesundheitlichen, aus Klimaschutz- aber auch aus ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung Ihres Hauses verzichten.“

Warum ist Feinstaub so gefährlich und woher kommt er?

ARCHIV - 14.02.2017, Berlin: Unter einer Dunstglocke liegt der Fernsehturm am Alexanderplatz. (zu dpa "Forscher 43 000 Todesfälle durch Feinstaub und Ozon in Deutschland") Foto: Federico Gambarini/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Dunstglocke über Berlin. Feinstaub führt jedes Jahr zu vielen Tausend Todesfällen.

Feinstaub wird vor allem durch menschliches Handeln erzeugt: Er entsteht durch Emissionen aus Kraftfahrzeugen, Kraft- und Fernheizwerken, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, bei der Metall- und Stahlerzeugung oder auch beim Umschlagen von Schüttgütern. Er kann aber auch natürlichen Ursprungs sein (beispielsweise als Folge von Bodenerosion). In Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr die dominierende Staubquelle. Vor allem Dieselmotoren erzeugen Feinstaub, aber auch der Bremsen- und Reifenabrieb sind eine Quelle, schreibt das Umweltbundesamt.

Die Krankheiten, die durch Feinstaub ausgelöst werden, reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen und einer erhöhten Thromboseneigung, so das Umweltbundesamt.

Diese Ausnahmen gibt es

ARCHIV - 02.01.2017, Baden-Württemberg, Rottweil: Ein Mann legt in seiner Wohnung ein Stück Holz in einen Kaminofen, in dem ein Feuer brennt. Die Feinstaubimmissionen im Land bewegen sich nach Angaben der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) seit Weihnachten weiter auf einem niedrigen Niveau - auch dank des zu großen Teilen milden und wechselhaften Winters.  (zu dpa: «Kaum dicke Luft im Südwesten - Wie schädlich sind Holzöfen?») Foto: Silas Stein/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Wie schädlich sind Holzöfen?

Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes schreibt vor, dass bis Ende 2024 veraltete Einzelraumfeuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie den verschärften Anforderungen dieser Verordnung nicht entsprechen. Aufgrund der Verbrennungstechnik werden diese Öfen den heutigen Ansprüchen an den Umweltschutz nicht mehr gerecht. Schon Ende 2020 mussten deshalb Öfen stillgelegt werden, die vor 1995 errichtet wurden.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kaminöfen Schadstoff-Grenzwerte von 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas nicht überschreiten dürfen. Tun sie dies nicht, müssen sie stillgelegt werden. Öfen, die nach dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, erfüllen meist die Abgasnorm. Insofern ist der Einbau neuer Kaminöfen nicht verboten, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen.

Ende 2024 ist Schluss? Folgende Ausnahmen sind erlaubt:

  • Kamine, die vor dem 1.1.1950 errichtet wurden und nicht versetzt worden sind
  • offene Kamine, die nicht öfter als an acht Tagen im Monat für nicht länger als je 5 Stunden verwendet werden
  • nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Leistung von weniger als 15 kW
  • Öfen und Kamine, die die einzige Heizquelle für eine Wohneinheit sind

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(osc)