Gift zum Mitnehmen?

Keine Mittel gegen Mücken ohne Beratungsgespräch

von Claudia Träger

Es ist Sommer, es ist Mückenzeit. Seit Beginn des Jahres dürfen Mittel gegen Insekten nicht so ohne weiteres verkauft werden. Ein Beratungsgespräch ist Pflicht. Für welche Produkte gilt das?

Insektengift zur Selbstbedienung

Wilhelm Busch formulierte es ganz nett:

Fortuna lächelt; doch sie mag
nur ungern voll beglücken;
schenkt sie uns einen Sommertag,
schenkt sie uns auch Mücken.

Also: Sommer gibt es nicht ohne Mücken. Und die sind lästig, ihre Stiche erst recht. Daher gibt es jede Menge mehr oder weniger hilfreiche Produkte, Mücken und andere stechende, beißende, saugende Insekten loszuwerden. Diese Mittel enthalten zwar oft Gift, trotzdem sind sie freiverkäuflich.

Patrick Pleul
Es juckt schon beim Hingucken: Mücken der Art Aedes vexans sitzen auf dem Arm einer Frau.

Beratung für Insektensprays sind Pflicht

Seit Anfang des Jahres aber gelten neue Vorgaben zur Abgabe dieser Biozidprodukte, zu denen auch Insektensprays gehören. Biozidprodukte sind Substanzen, die Schädlinge oder auch nur lästige Tiere, Pilze und Bakterien bekämpfen - klarer ausgedrückt: sie abschrecken, unschädlich machen oder eben auch töten.

Wegen ihrer gefährlichen Wirkung – bei unsachgemäßer Verwendung sind sie auch für Menschen mindestens gesundheitsgefährdend – gilt sein Angang 2025, dass sie nicht mehr so ohne Weiteres im Laden oder Online-Shop erhältlich sind. Für einige der Produkte gilt jetzt ein Selbstbedienungsverbot. Der Verkauf ist nur nach einem persönlichen Gespräch durch eine sachkundige Person gestattet. Auch beim Online-Kauf kann man die Beratung nicht umgehen - ein Telefonat, das über das Mittel und seine Verwendung aufklärt, muss sein..

Mücken sind alles andere als beliebt unter den Menschen.
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Was gilt für Autan und Anti Brumm?

Die neue Regelung, die offiziell Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) heißt, gilt für drei verschiedene Produktgruppen, zu denen Mittel zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren und eben auch Insektizide gegen beispielsweise Mücken, Ameisen und Spinnen zählen.

Auch die sogenannten Repellentien, die als Spray, Lotion, Gel, Spot-on oder als Stift für die Anwendung auf der Haut gedacht sind, gehören zu den Biozidprodukten. Sie bringen durch ihren Geruch die Orientierung der Insekten durcheinander. Die Mücken, Zecken usw. finden ihre Opfer dann nicht mehr. Doch das Selbstbedienungsverbot gilt für diese Mückensprays und ähnliche Produkte nicht. Das war zwar ursprünglich geplant, wurde dann aber doch nicht umgesetzt. Diese Art der Insektensprays, -lotions und -öle dürfen weiter ohne vorherige Beratung verkauft werden.

13.03.2018, Brandenburg, Müncheberg: Präparierte heimische Stechmücken der Art Aedes cantans im Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) am Institut für Landnutzungssysteme AG Medizinische Entomologie. (zu dpa-KORR «Mücken warten auf mildes und feuchtes Wetter» vom 22.03.2018) Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Diese Mücken stechen nicht mehr. Sie sind präpariert für Forschungszwecke.

Zusammenfassung: Neue Regelung für Insektensprays

  • Seit Anfang 2025 gelten neue Vorgaben für die Abgabe von Biozidprodukten, zu denen auch Insektensprays gehören.
  • Für bestimmte Biozidprodukte – etwa Mittel gegen Mäuse, Ratten, Ameisen, Spinnen – gilt ein Selbstbedienungsverbot: Sie dürfen nur nach einem persönlichen Beratungsgespräch durch sachkundiges Personal verkauft werden.
  • Repellentien (z.B. Mückensprays, Lotionen, Gels, Spot-ons), die auf die Haut aufgetragen werden sind vom Selbstbedienungsverbot ausgenommen.