Mit dem Heli kann es teuer werden
Hilfe beim Notfall in den Bergen: Wer zahlt die Bergrettung nach dem Notruf?

Ob erfahrene Bergsteigerin oder ungeübter Wanderer – ein Notfall in den Bergen kann jeden und jede treffen. Wer hilft bei einem Unfall auf der Bergtour? Und wer übernimmt die Kosten? Es hängt vom individuellen Notfall ab.
Bergwandern ist total beliebt. Im Jahr 2024 gingen mehr als 38 Millionen Deutsche in ihrer Freizeit häufig oder ab und zu wandern. Der Deutsche Alpenverein wächst und wächst und war 2024 der viertgrößte Sportverband – nach Fußball-, Turn- und Tennis-Verband. Naturverbundenheit, Stressabbau und Entspannung sind die häufigsten Gründe für die Liebe zu diesem Sport in den Bergen.

Und da die Hürden, um in die Berge zu kommen, recht niedrig sind, kommen immer mehr Menschen in Höhen und Gelände, in denen Unfälle oder Missgeschicke in zunächst ausweglose Situationen führen können. Unverschuldet oder selbst verschuldet. Wenn es dumm läuft, ist auch ein geübter Wanderer mal schnell umgeknickt oder eine erfahrene Bergsteigerin ausgerutscht und verletzt sich dabei und kann nicht mehr weitergehen. Andere geraten in ein Unwetter oder bleiben mit falschem Schuhwerk in unwegsamen Gelände stecken. Was dann?
Notfallnummern für Wanderungen im Bergurlaub
In allen EU-Mitgliedsstaaten ist die 112 auch in den Bergen die Notrufnummer für alle Fälle. Über sie erreicht man die Notrufzentrale oder Rettungsleitstelle. Die Nummer ist europaweit kostenfrei. Die Nummer kann ohne Vorwahl vom Mobiltelefon gewählt werden. Voraussetzung: die SIM-Karte ist betriebsbereit und das Funknetz ist vorhanden.
In Österreich gilt außerdem der Alpin-Notruf des Bergrettungsdiensts Österreich aus dem Inland mit der Nummer 140.
In der Schweiz ist die Alpine Rettung mit SIM-Karte eines schweizerischen Netzbetreibers über die 1414, mit SIM-Karte eines nicht-schweizerischen Netzbetreibers über die 0041-333-333 333 zu erreichen.
Auch Apps helfen bei Bergrettungsnotfälle, beispielsweise SOS EU ALP, „Notfall App Bergrettung Tirol” oder „nora”.
Wenn kein Mobilfunknetz besteht, muss man anders auf sich aufmerksam machen – beispielsweise per Trillerpfeife oder durch lautes Rufen.
Alpines Notsignal
- Ein hör- oder sichtbares Zeichen, sechs Mal innerhalb einer Minute, also alle 10 Sekunden absetzen.
- Das Signal jeweils nach einer Minute Pause wiederholen.
- Ein Antwortzeichen erfolgt drei Mal pro Minute.
Kosten für die Bergrettung

Wenn dann professionelle Rettung kommt, zu Fuß, mit dem Auto oder im schlimmsten Fall mit dem Hubschrauber, ist erst einmal Aufatmen angesagt. Aber dann stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Kosten? Auch wenn die Bergrettung meistens von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt wird, entstehen natürlich Kosten. Die höchsten, wenn das Unfallopfer nur mit einem Hubschrauber geborgen werden kann, die können schnell mehrere tausend Euro betragen.
Bergung ohne Hubschrauber:
Kosten zwischen 200 und 500 Euro für den Einsatz der Bergretter.
Bergung mit Hubschrauber:
Die Kosten können je nach Flugdauer und Entfernung zwischen 3.500 und 5.000 Euro liegen.
Da kann aber auch schnell mehr zusammen kommen. Bei Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein übernimmt der DAV Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis 50.000 Euro je Person und Ereignis bei Unfall oder Bergnot.
Wer zahlt die Rettung oder Bergung aus den Bergen?

Bei einem Unfall in den Bergen hängt die Kostenübernahme von verschiedenen Faktoren ab:
- Ist die Rettung medizinisch notwendig? Bei unverschuldeten Verletzungen ist das meist der Fall.
- Handelt es sich um eine Bergung, weil das Opfer sich fahrlässig in Not begeben hat?
- Ist der Unfall im In- oder Ausland passiert?
Rettung (medizinischer Notfall):
In Deutschland übernimmt die gesetzliche oder private Krankenversicherung die Kosten für den Rettungseinsatz, einschließlich Notarzt, Rettungswagen oder Hubschrauber, wenn der Einsatz medizinisch notwendig ist. Die Art der Ausrüstung oder eventuelle Fahrlässigkeit spielen bei der Kostenübernahme dann keine Rolle.
Bergung (kein medizinischer Notfall):
Wenn eine Person unverletzt ist, aber zum Beispiel sich in schwierigem Gelände verstiegen hat oder sich schlichtweg überschätzt hat und mit den Kräften am Ende ist, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht oder nur wenig. Hier kommt die private Unfallversicherung für die Kostenübernahme oder eine spezielle Bergungskostenversicherung (z. B. über den Deutschen Alpenverein/DAV) in Frage. Wer die nicht hat, muss die Kosten selbst tragen.
Das Gute: Bei den allermeisten Bergtouren und Wanderungen geht alles gut und es tritt gar kein Notfall ein. Und jeder Einzelne kann durch gute Planung und Vorbereitung ja auch viel dazu beitragen, dass es nicht so weit kommt. Aber ausgeschlossen ist Pech oder Leichtsinn eben nie.