Fahrrad geklaut? Fünf Tipps

Fahrrad geklaut: Wann zahlt die Hausratversicherung?

Fahrräder stehen am 16.07.2014 an einer Straße in Berlin. Foto: Britta Pedersen/dpa (zu dpa: "Kaum Aufklärung von Fahrraddiebstählen") +++(c) dpa - Bildfunk+++
Wer sein Fahrrad so abschließt, hat schlechte Karten, was eine Zahlung der Versicherung angeht.

Können Sie sich vorstellen, dass allein in Deutschland etwa 350.000 Fahrräder gestohlen werden? 350.000, so viele Einwohner hat Bremen. Kein Wunder, dass es schwierig ist, Geld von den Versicherungen für den geklauten Drahtesel zu bekommen. Es gibt aber ein paar Tipps, wie Sie mit einer Hausratversicherung an Ihr Geld kommen, sollte ihr Fahrrad gestohlen werden.

1) Der wichtigste Punkt: Das Fahrrad IMMER anschließen. Nicht nur abschließen, sondern anschließen - an einen Zaun, eine Laterne, einen Fahrrädständer. Das normale Speichenschloss reicht dafür natürlich nicht, daher sollten Sie ein Kettenschloss kaufen. Kettenschlösser sind keine Diebstahlgarantie, da professionelle Banden mit flüssigem Stickstoff arbeiten, der jede Kette im wahrsten Sinne des Wortes sprengt. Doch zur Abschreckung gegen weniger professionelle Diebe reicht es allemal.

2) Wenn Sie zuhause ankommen, stellen Sie das Rad nicht in der Hofeinfahrt, im Garten oder auf der Straße vor der Wohnung ab. Wer eine Hausratversicherung hat, der kann nur mit einer Entschädigung rechnen, wenn das Rad in einem verschlossenen Raum (Keller) aufbewahrt wurde.

3) Eine Zusatzversicherung erhöht die Chancen auf eine Zahlung der Versicherung. Allerdings sind gesonderte Fahrradversicherungen sehr teuer und lohnen im Normalfall nicht. Besser: Es gibt bei vielen Versicherungen Zusatzbausteine. Auch für Fahrraddiebstahl.

4) Belege aufbewahren. Es hilft auf jeden Fall, den Kaufbeleg der Versicherung zeigen zu können. Dann sieht der Sachbearbeiter, wie alt das Rad tatsächlich ist und kann den Wert besser schätzen. Ohne Belege haben Sie schlechte Karten.

5) Oft ist die Summe der Entschädigung begrenzt, zum Beispiel auf ein Prozent der Versicherungssumme der gesamten Wohnung. Das kann den Diebstahl eines teuren Fahrrads nicht immer vollständig ersetzen. Durch eine Sonderzahlung kann man hier Abhilfe schaffen.