Darf der Chef genehmigten Urlaub wieder zurückziehen?
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02:39 / 16.01.25 07:13„Recht einfach“ mit Anwältin Nicole Mutschke
Darf der Chef genehmigten Urlaub wieder zurückziehen?
Wir kümmern uns jetzt um den Urlaub. Es geht schon wieder los mit der Planung. Aber wie mache ich das richtig? Muss ich jetzt wirklich schon alle Tage einreichen? Kann mein Chef Urlaub zurücknehmen? All das beantwortet uns jetzt recht einfach Anwältin Nicole Mutschke.
Kann mein Arbeitgeber mich eigentlich verpflichten, meinen Jahresurlaub schon im Vorjahr oder zu Beginn des Jahres festzulegen? Gesetzlich gibt es keine Vorgaben, wann bzw mit welchem Vorlauf ich Urlaub beantragen muss. Allerdings kann der Arbeitgeber durchaus Vorgaben machen. Er darf allerdings nicht verlangen, dass ich meinen gesamten Jahresurlaub schon verplane. Es könnte aber auch in meinem Interesse sein, dass ich rechtzeitig Urlaub beantrage, denn nur so kann der Arbeitgeber natürlich meine Wünsche berücksichtigen und das auch bei den Urlaubsanträgen meiner Kollegen direkt mit beachten. Kann mein Arbeitgeber einfach einen einmal genehmigten Urlaub so zurücknehmen? In einer solchen Konstellation hat der Arbeitgeber wirklich schlechte Karten. Selbst wenn der Urlaub noch nicht angetreten wurde, sind dringende betriebliche Gründe für den Widerruf des Urlaubs erforderlich. Wurde der Urlaub bereits angetreten, muss eine absolute Ausnahmesituation vorliegen. Das heißt also, dass quasi die Existenz des Betriebes von diesem konkreten Mitarbeiter abhängig sein muss. Und was ist, wenn sich meine Urlaubspläne kurzfristig ändern? Kann ich dann meinen Urlaub einfach verschieben? Leider ist das nicht so ohne Weiteres möglich. Natürlich habe ich als Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch, aber die Lage des Urlaubs bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber, wobei er natürlich die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen soll, aber ohne mit dem Arbeitgeber eine Absprache zu treffen, kann ich also nicht einfach meinen Urlaub verlegen. Bekomme ich als Arbeitnehmer eigentlich meine Urlaubstage zurück, wenn ich krank bin? Ja, das ist möglich, denn Krankheit und Urlaub schließen sich aus. Um den Urlaubstag aber wirklich zu sparen, muss man sich auch direkt krank melden und dann braucht ab dem ersten Tag auch ein ärztliches Attest. Das gilt übrigens auch bei Urlaub im Ausland. Und natürlich nicht vergessen, wie üblich beim Arbeitgeber morgens krank melden und auch die voraussichtliche Dauer der Krankheit mitteilen. Zusammenfassend kann man sich also folgende vier Aspekte zum Urlaub merken erste Einen bestimmten Vorlauf, um Urlaub zu beantragen, gibt es gesetzlich nicht. Der Arbeitgeber kann aber Vorgaben machen, nicht jedoch für den gesamten Jahresurlaub. Es kann aber auch in meinem Interesse sein, rechtzeitig Urlaub zu beantragen. Zweite Einen genehmigten Urlaub zurücknehmen ist für den Chef sehr, sehr schwierig. Oft nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Insbesondere, wenn ich den Urlaub schon angetreten habe. Dritte Wenn sich meine Pläne ändern, kann ich aber auch selbst als Arbeitnehmer nicht den Urlaub einseitig verschieben. Hier muss ich mit dem Chef Rücksprache halten. Vierte Urlaub und Krankheit schließen sich aus, das heißt, hier kann ich Urlaubstage sparen. Dann brauche ich aber ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest.