Geplatzte Rohre & Co.
Hausbesitzer aufgepasst: So schützt ihr euch vor Frost-Gefahren

Frostschäden am Haus können immense Kosten verursachen. Von geplatzten Rohren bis zu Fassadenrissen – wir geben Tipps, wie du dein Heim winterfest machst und welche Versicherung im Fall der Fälle greift.
Das sind die häufigsten Schäden
Der Winter bringt trotz Klimawandel immer noch eisige Temperaturen mit sich und richtet jedes Jahr Schäden an unzähligen Häusern an – denn Extremwetterereignisse wie strenge Kälteperioden können zunehmen. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, entstehen jährlich versicherte Frostschäden in Höhe von 115 Millionen Euro.
Besonders gefährdet sind unbeheizte Bereiche wie Dachböden, Keller oder Garagen. Aber auch beheizte Räume sind nicht immer sicher.
Zu den häufigsten Frostschäden gehören laut Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS):
- Geplatzte Wasserrohre: Platzt ein Rohr, kann das zu erheblichen Wasserschäden führen.
- Schäden an der Fassade: Risse im Putz, abplatzende Farbe und bröckelnder Putz können Anzeichen für Frostschäden sein und Schimmelbildung verursachen.
- Schäden am Dach: Temperaturschwankungen und Schneelasten können zu Rissen in Dachziegeln führen, in die Wasser eindringen und weitere Schäden verursachen kann.
- Schäden an Fenstern und Türen: Lösen sich die Dichtungen an Rahmen oder Silikonfugen, kann Feuchtigkeit eindringen und zu Schimmelbildung führen.
- Schäden am Balkon: Ähnlich wie bei der Fassade können auch am Balkon Risse und Abplatzungen durch Frost entstehen.
Tipps zur Vorbeugung von Frostschäden
Mit den richtigen Maßnahmen könnt ihr die Gefahr von Frostschäden deutlich reduzieren:
- Heizen und Lüften: Der beste Schutz vor Frostschäden ist eine konstante Raumtemperatur über dem Gefrierpunkt, auch in selten genutzten Räumen.
- Wasserleitungen schützen: Leert Wasserleitungen in Außenbereichen und unbeheizten Räumen. Isoliert freiliegende Wasserrohre und ersetzt Außenwasserhähne durch frostsichere Modelle.
- Gebäudehülle schützen: Reinigt Dachrinnen regelmäßig, kontrolliert die Fassade auf Risse und Schäden und dichtet Fenster und Türen ab.
Im Video: Autowäsche im Winter – sinnvoll oder schädlich? Das sagt der ADAC
Versicherungsschutz bei Frostschäden: Welche Versicherung kommt auf?
Bei Frostschäden kommen in der Regel zwei Versicherungen infrage: die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung.
Wohngebäudeversicherung:
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab, die durch Frost entstanden sind. Dazu gehören Schäden an Wasserleitungen, Heizkörpern, Sanitäranlagen und fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen wie Armaturen. Auch Kosten für das Auftauen von Leitungen und die Reparatur von Folgeschäden, beispielsweise am Mauerwerk, werden in der Regel übernommen.
Hausratversicherung:
Die Hausratversicherung kommt für Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus auf, die durch Frost entstanden sind. Dazu gehören Möbel, Teppiche, Elektrogeräte und andere Einrichtungsgegenstände. Wichtig ist, dass Leitungswasserschäden in der Hausratversicherung mitversichert sind.
Was ist in der Regel im Versicherungsschutz enthalten? Neben den direkten Frostschäden können manche Versicherungen auch weitere Kosten übernehmen, zum Beispiel Überspannungsschäden oder Hotelkosten. Prüft daher euren Vertrag auf Zusatzleistungen!
Wichtig: Diese Bedingungen gelten in der Regel für den Versicherungsschutz
Damit die Versicherung im Schadensfall leistet, müsst ihr einige Bedingungen erfüllen:
- Sorgfaltspflicht: Ihr seid als Hausbesitzer verpflichtet, Frostschäden durch angemessene Vorsorgemaßnahmen zu verhindern. Grob fahrlässiges Verhalten kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
- Meldepflicht: Meldet Frostschäden unverzüglich eurer Versicherung und dokumentiert den Schaden
- Obliegenheiten: Haltet euch an die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten, unter anderem die regelmäßige Kontrolle der Heizung
- Schadensminderung: Ihr seid verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Tipp: Achtet auf eine ausreichende Versicherungssumme in eurer Wohngebäudeversicherung, um im Falle eines Totalschadens ein Gebäude gleicher Größe und Ausstattung in neuwertigem Zustand wiederaufbauen zu können. Achtet auch auf den gleitenden Neuwert.