Heizen mit Holz und Pellets

Verbot für viele Kaminöfen kommt: Diese Strafen drohen bei Missachtung

von Oliver Scheel

Viele Kamin- und Kachelöfen müssen Ende 2024 stillgelegt werden, wenn sie die Grenzwerte nicht mehr einhalten. Konkret müssen die Öfen in den Ruhestand geschickt werden, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb gingen. Ältere Öfen müssen sowieso schon nachgerüstet sein. Die Bußgelder bei Missachtung sind empfindlich. Hier erfahren Sie, was Sie tun können, um die Nachweise zu erbringen und mit welcher Strafe Sie rechnen müssen.

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Das Aus für Holz- und Pellet-Kaminöfen Ende 2024: Diese Ausnahmen gibt es

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Das sind die Ausnahmen für einen Weiterbetrieb des Ofens

Bei der Verordnung handelt es sich um einen Teil des „Bundes-Immissionsschutzgesetzes“. Weil Kachel- und andere Holzöfen viel zu viel tödlichen Feinstaub sowie Ruß, Methan und Lachgas produzieren, versucht der Gesetzgeber mit solchen Maßnahmen, die Luftqualität in Deutschland zu verbessern. Betroffen sind Heizungsanlagen, die mit Holzscheiten, Pellets oder Hackschnitzel betrieben werden.

Nun sind aber Kaminöfen sehr beliebt und weit verbreitet. Noch mehr, seit in der Ukraine der Krieg tobt und unsere Heizkosten durch die Decke schießen. Da ist Holz trotz der auch da merklichen Teuerung eine willkommene Alternative.

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Die Öfen dürfen weiterhin in Betrieb bleiben, wenn sie Schadstoff-Grenzwerte von 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas nicht überschreiten. Der Schornsteinfeger nimmt eine solche Messung vor – laut Umweltbundesamt kostet sie etwa 150 Euro. Das ist im Vergleich zu den üppigen Bußgeldern sehr günstig.

Bis 50.000 Euro: Das kann teuer werden

Gemütliche Atmosphäre schafft ein Kachelofen in einem Wohnraum.
Kachelöfen verbreiten eine wohlige Wärme. Aber wegen des Feinstaubs müssen viele Öfen stillgelegt oder nachgerüstet werden.

Wer nämlich meint, das merkt doch keiner, ich nutze den Kamin einfach weiter, auch wenn der Ofen nicht die Grenzwerte erfüllt, dem drohen im schlimmsten Fall 50.000 Euro Strafe. Allerdings nicht sofort. Zuerst setzt der Schornsteinfeger eine Frist zur Nachrüstung mit sogenannten Staubabscheidern. Wenn dann aber weitergemacht wird, als wäre nichts gewesen, schaltet sich das Ordnungsamt ein und kann das Bußgeld verhängen.

Ohne den sogenannten Feuerstättenbescheid dürfen sowieso keine Öfen in Betrieb genommen werden. Das dient der eigenen Sicherheit, denn eine fehlerhafte Inbetriebnahme kann Rauchvergiftungen oder sogar das Abbrennen des Hauses zur Folge haben. Und dann gilt auch kein Versicherungsschutz mehr. Allein das Nutzen eines Kamins ohne gültigen Bescheid kann 5.000 Euro kosten. Und da der Schornsteinfeger regelmäßig zur Kontrolle kommt, kommt man ohne korrekte Messung auch nicht wirklich weit. Derzeit müssen innerhalb von sieben Jahren zwei Kontrollen durchgeführt werden. Die müssen auch in Auftrag gegeben werden.

Achtung: Es ist äußerst umstritten, mit Holz zu heizen und es macht tatsächlich krank. Und wenn wir jetzt alle zum Beispiel mit Pellets heizten, wäre unser Wald in ein paar Jahren Geschichte.

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(osc)