Das weiß kaum jemand
Diese Gartenarbeiten sind bald verboten - Geldstrafen drohen
Hobbygärtnerinnen und -gärtner aufgepasst! Wer seinen Garten im Frühjahr in Schuss und neue Ordnung rein bringen möchte, der sollte sich unbedingt den 1. März notieren. Denn was auch viele leidenschaftliche Gärtner nicht wissen: Ab diesem Stichtag ist es verboten, Hecken, Sträucher, Gebüsche oder Bäume zu schneiden. Wer es trotzdem macht und erwischt wird, muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen.
Im Video erklärt Bernd Fuchs, warum Hecken so schützenswert sind.
Das steckt hinter dem Verbot, Bäume und Hecken zu schneiden

Im Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass zwischen dem 1. März und 30. September größere Schnittmaßnahmen nicht erlaubt sind. Dadurch sollen vor allem wild lebende Tiere und deren Lebensräume geschützt werden. Beispielsweise sollen Vögel in dieser Zeit ungestört brüten und Eichhörnchen in den Bäumen ihre Jungen großziehen können.
Hecke und Bäume beschnitten nach dem 1. März: Diese Strafen drohen
Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer heftigen Geldbuße geahndet werden kann. Laut bußgeldkatalog.org können im schlimmsten Fall 100.000 Euro fällig werden. Die Bußgelder variieren von Bundesland zu Bundesland und hängen auch davon ab, wie viel Hecke geschnitten wurde oder ob es in einem Naturschutzgebiet gemacht wurde. Am Ende ist es eine Einzelfallentscheidung, wie hoch das Bußgeld ausfällt.
Welche Arbeit im Garten macht Ihnen am wenigsten Spaß? Hecke schneiden ist es nicht

Ausnahmen vom Schnittverbot für Hecken und Bäume
Das Bundesnaturschutzgesetz-Verbot bedeutet aber nicht, dass Sägen, Äxte und sonstige Schneidewerkzeuge gar nicht mehr zum Einsatz kommen können. Denn es gibt auch zulässige Schnittarbeiten.
- Der Radikalschnitt, Gärtner nennen dies "auf den Stock setzen", ist zwar ab dem 1. März verboten. Ganzjährig zulässig sind aber schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses. Die Hecke darf also in Form gehalten werden.
- Gegen den pflegenden Obstbaumschnitt hat das Bundesnaturschutzgesetz ebenso wenig Einwände.
- Kranke Bäume oder andere Gehölze dürfen jederzeit entfernt werden.
- Von einer Behörde angeordnete Maßnahmen sind ebenfalls erlaubt.
Tipp: Bestehen Unklarheiten, einfach bei Ihrer Gemeinde nachfragen. Dort wird Ihnen mitgeteilt, ob eine Genehmigung notwendig ist.
Hecken und Bäume beschneiden: Zwischen Oktober und Februar ist auch nicht alles erlaubt

Bäume fällen - auch hier drohen Strafen
Wenn Bäume im Garten über eine gewisse Höhe hinauswachsen, sollen sie oft weg. Zu viel Schatten, zu viel Dreck, da gibt es einige Gründe für die Baumbesitzerinnen und -besitzer. Hier schiebt die Baumschutzverordnung der Städte und Gemeinden der Willkür einen Riegel vor. Meistens gilt ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern eine Genehmigungspflicht. Wenn der betreffende Baum droht, beim nächsten Sturm aufs Haus zu fallen oder seine Wurzeln das Fundament des Hauses gefährlich beschädigen, wird so eine Genehmigung zum Fällen ziemlich sicher erteilt. Wenn optische Gründe der Fall sind, eher nicht.
Tipp auch hier: Fragen Sie bei der Gemeinde nach der Baumschutzverordnung, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfällt.
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