Geimpft, genesen, geboostert - Regel-Wirrwarr in Deutschland
In Restaurants und bei Veranstaltungen: Wer gilt jetzt wo als „geboostert“?

Mit den 2G-plus-Regeln müssen sich manche beim Einlass in Gaststätten und Co. nicht mehr zusätzlich testen lassen. Die meisten Menschen in Deutschland denken, dazu sei jetzt die sogenannte Booster-Impfung nötig. Aber was ist zum Beispiel mit einer Infektion nach Doppelimpfung? Im föderalen Wirrwarr blickt keiner mehr durch: Denn jedes Bundesland hat wieder unterschiedliche Regeln. Wir zeigen, was jetzt in welchem Bundesland gilt!
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Diese Bestimmungen gelten in Ihrem Bundesland
Die am 7. Januar in der Bund-Länder-Konferenz beschlossene 2G-plus-Regel besagt unter anderem, dass Menschen nach der dritten Corona-Impfung beim Betreten von Restaurant oder zu Veranstaltungen von der zusätzlichen Testpflicht befreit sind.
Aber im föderalen Deutschland kochen die Bundesländer ihre Anti-Corona-Rezepte teilweise mit eigenen Zutaten: Ist eine Infektion nach der zweiten Impfung jetzt ein Booster? Und was gilt für Genesene, die sich einmal geimpft haben? Für wen genau entfällt jetzt wann die Testpflicht? Diese Bestimmungen gelten jetzt in den Bundesländern.
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Für wen entfällt die Testpflicht bei 2G plus?
Baden-Württemberg:
- für Geimpfte mit Auffrischungsimpfung
- für „frisch“ Geimpfte mit vollständiger Schutzimpfung, das heißt: nicht länger zurückliegend als 3 Monate
- für „frisch“ Genesene mit PCR-Nachweis über vorherige Infektion, das heißt: nicht länger zurückliegend als 3 Monate
- für Personen, für die es keine Empfehlung der STIKO zur Auffrischungsimpfung gibt
Bayern:
- für Geimpfte mit Auffrischungsimpfung
- für Geimpfte, die nach einer vollständigen Immunisierung eine Infektion überstanden haben, also genesen sind
Berlin:
- für Geimpfte mit Auffrischungsimpfung
- für Genesene mit Auffrischungsimpfung
Brandenburg:
- für Geimpfte mit Nachweis über Auffrischungsimpfung
- für Genesene mit Nachweis über Auffrischungsimpfung
- für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die vollständig geimpft oder nachweislich genesen sind
Bremen:
- für Geimpfte, deren letzte erforderliche Einzelimpfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt
- für Geimpfte mit Auffrischungsimpfung
- für Genesene, deren Infektion nicht länger als 3 Monate zurückliegt
- für Genesene mit Auffrischungsimpfung, die vor nicht mehr als 3 Monaten erfolgt ist
Hamburg:
- für Geimpfte mit Nachweis über Auffrischungsimpfung
- für Geimpfte mit Genesenennachweis, nach vorheriger Erlangung einer vollständigen Schutzimpfung
Hessen:
- für Geimpfte mit Nachweis über Auffrischungsimpfung
- für „frisch“ Geimpfte mit vollständiger Schutzimpfung – wenn die zweite Impfung weniger als 3 Monate zurückliegt
- für „frisch“ Genesene – wenn Infektion innerhalb der letzten 3 Monate durch Testung mittels Nukleinsäurenachweis nachgewiesen wurde
- für geimpfte Genesene – mit Genesenennachweis, wenn zudem entweder eine maximal 3 Monate zurückliegende erste Impfung oder eine zweite Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV nachgewiesen wird
Mecklenburg-Vorpommern:
- für Geimpfte mit Nachweis über Auffrischungsimpfung
Niedersachsen:
- für Geimpfte mit Nachweis über Auffrischungsimpfung
- für Geimpfte mit Genesenennachweis
Nordrhein-Westfalen:
- für Geimpfte mit Auffrischungsimpfung – insgesamt 3 Impfungen gemäß Veröffentlichung auf Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts
- für Geimpfte mit Genesenennachweis – mindestens eine Impfung vor oder nach Genesung
- für „frisch“ Geimpfte – zweite Impfung mehr als 14, aber weniger als 90 Tage zurückliegend
- für „frisch“ Genesene – Infektion bestätigender PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegend
Rheinland-Pfalz:
- für Personen mit einer Auffrischimpfung, insgesamt drei Impfungen erforderlich – auch bei jeglicher Kombination mit Johnson & Johnson
- für geimpfte Genesene – Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben
- für Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung, gilt auch für Johnson & Johnson
- für Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests
Saarland:
- für Geimpfte mit Nachweis über Auffrischungsimpfung
Sachsen:
- für Geimpfte mit Nachweis über Auffrischungsimpfung
- für Geimpfte mit Genesenennachweis
- für „frisch“ Geimpfte mit vollständiger Schutzimpfung – letzte Impfung muss mindestens 14 Tage und höchstens 3 Monate zurückliegen
Sachsen-Anhalt:
- für Geimpfte mit Nachweis über Auffrischungsimpfung
- für „frisch“ Geimpfte, deren letzte Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt
- für „frisch“ Genesene, deren zugrundeliegende Testung der Infektion nicht länger als 3 Monate zurückliegt
Schleswig-Holstein:
- für Geimpfte mit Nachweis über Auffrischungsimpfung
Thüringen:
- für Geimpfte, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, aber erst ab dem 15. Tag nach der Auffrischungsimpfung
Immunologe: Zwei mal Impfung plus Infektion gleich drei Impfungen
Andreas Thiel, Immunologe von der Berliner Charité, würde drei Impfungen mit zwei Impfungen plus Infektion gleichsetzen. „Das macht wahrscheinlich erst mal nicht so einen großen Unterschied. Es gibt wahrscheinlich nur kleine Unterschiede. Es kann sein, dass nach einer natürlichen Infektion bestimmte Antikörper an den Grenzflächen, also an den Schleimhäuten, ein bisschen stabiler sind“, sagt der Experte im Podcast „Wieder was gelernt“ zu ntv-Redakteur Kevin Schulte. Das sieht auch Epidemiologe Timo Ulrichs so. „Das ist gleichbedeutend mit einer Boosterung. Das Immunsystem hat dann nochmal diesen Reiz bekommen, ist dann gut aufgestellt und abwehrbereit.“
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Für Immunologe Thiel ist aber etwas anderes entscheidend: Wie lange kann diese Gleichsetzung gerechtfertigt sein? Das sei derzeit „unmöglich festzustellen“. Der Grund: Belastbare Daten sind Fehlanzeige. Er sieht deswegen angesichts dieser Unklarheiten die von vielen Bundesländern angewandte Drei-Monats-Marke als sinnvoll an.
Grundimmunisiert ist gut - geboostert bleibt besser
Der Booster ist wichtig - da sind die Experten sicher. Es gebe viele Impfungen, die erst nach dem dritten Mal ihre volle Wirkung entfalten, sagt Thiel in dem Podcast. Auch gegen die Omikron-Variante bietet der Booster zumindest für die erste Zeit nach der Impfung einen guten Schutz, wie Studiendaten aus Dänemark zeigen. Vor schwerer Erkrankung schützt dagegen auch die Grundimmunisierung noch gut. Die britische Gesundheitsbehörde UKHSA zeigte, dass doppelt Geimpfte auch sechs Monate nach der zweiten Impfung noch zu 72 Prozent vor einem Krankenhausaufenthalt geschützt. Die Auffrischung steigert das noch.
Kurz nach einer Infektion sind Genesene mit zwei Impfungen in der Regel genauso wenig ansteckend wie Geboosterte, sagen Wissenschaftler wie Andreas Thiel und Timo Ulrichs in dem ntv-Podcast. Das heißt: Früher oder später sollten auch sie sich boostern lassen. (ija)
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